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KUG Prüfung: Sachbezug Kost beanstandet

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letzte Antwort am 21.11.2022 09:49:17 von Astrid_Preuß
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EricLübke
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
685 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei uns wird aktuell für einen Mandanten in der Fleischwirtschaft KUG geprüft.

Mitarbeiter bekommen Mittagessen gestellt, es werden 107 Euro unter Lohnart 2504 "Kost" als Sachbezug abgerechnet, steuer- und sv- pflichtig, LLJ in der Lohnabrechnung.

 

Nun wird bei der Prüfung von der Arbeitsagentur moniert, dass diese 107 Euro im SOLL-Entgelt eingerechnet werden, im IST-Entgelt aber gekürzt werden. Dadurch bekäme der Mitarbeiter zu viel KUG.

 

Die Forderung der Arbeitsagentur ist, das SOLL-Entgelt zu kürzen(!)

 

Zitiert wird §2(6) SvEV:

"Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen..."

 

  1. kann ich den Einwand im Grundsatz nicht nachvollziehen. Kost ist doch in diesem Fall sv-pflichtige Brutto-Entlohnung, die der Mitarbeiter ohne Arbeitsausfall erhalten hätte und auf die eben Beiträge entrichtet werden.
    In anderen Fällen wurde das nicht beanstandet. Wie sieht die Community das?
  2. weiß ich nicht, wie ich das in L+G abrechnen soll um Korrektur-Antrag und -Liste zu erhalten. Wenn ich das manuell rechnen muss werde ich wahnsinnig, 19 Monate, 10 Mitarbeiter... Kann mir hier jemand einen Tipp geben wie das funktioniert, was ich da schlüsseln müsste?

 

Vielen Dank!

 

Grüße

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
645 Mal angesehen

Hallo,


vermutlich wurde der Bezug mit der Lohnart 2504 unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge mit dem Kürzungsschlüssel „k/k“ erfasst und entsprechend der Kalenderbuchung mit dem Ausfallschlüssel „KU“ gekürzt.


In diesem Fall wird der Wert voll in das Sollentgelt eingerechnet, im Istentgelt wird der gekürzte Betrag, den der Mitarbeiter tatsächlich erhalten hat, ausgewiesen (diese Vorgehensweise gilt auch für Gehaltskürzungen).


Soll der volle Wert des Sachbezugs tatsächlich nicht in das Sollentgelt einfließen, haben Sie folgende Korrekturmöglichkeiten:

 

  • Auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten wählen Sie für die Lohnart 2504 in der Registerkarte „Lohnartenbesonderheiten“ | Gruppe „Kurzarbeit / Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge“ im Feld „Schlüsselung für Kug:“ Kein, sv-pfl. wie steuerpfl. aus.


Oder

 

  • Sie erfassen auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung“ für jeden Monat, der korrigiert werden muss, im Feld „Veränderung Sollentgelt“ den Betrag, der das Sollentgelt mindern soll, als Minusbetrag.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.11.2022 09:49:17 von Astrid_Preuß
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