Hallo zusammen,
bei uns wird aktuell für einen Mandanten in der Fleischwirtschaft KUG geprüft.
Mitarbeiter bekommen Mittagessen gestellt, es werden 107 Euro unter Lohnart 2504 "Kost" als Sachbezug abgerechnet, steuer- und sv- pflichtig, LLJ in der Lohnabrechnung.
Nun wird bei der Prüfung von der Arbeitsagentur moniert, dass diese 107 Euro im SOLL-Entgelt eingerechnet werden, im IST-Entgelt aber gekürzt werden. Dadurch bekäme der Mitarbeiter zu viel KUG.
Die Forderung der Arbeitsagentur ist, das SOLL-Entgelt zu kürzen(!)
Zitiert wird §2(6) SvEV:
"Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen..."
Vielen Dank!
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
vermutlich wurde der Bezug mit der Lohnart 2504 unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge mit dem Kürzungsschlüssel „k/k“ erfasst und entsprechend der Kalenderbuchung mit dem Ausfallschlüssel „KU“ gekürzt.
In diesem Fall wird der Wert voll in das Sollentgelt eingerechnet, im Istentgelt wird der gekürzte Betrag, den der Mitarbeiter tatsächlich erhalten hat, ausgewiesen (diese Vorgehensweise gilt auch für Gehaltskürzungen).
Soll der volle Wert des Sachbezugs tatsächlich nicht in das Sollentgelt einfließen, haben Sie folgende Korrekturmöglichkeiten:
Oder