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KUG Lodas Nebenverdienst

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letzte Antwort am 23.07.2020 11:31:26 von pogo
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sandrame
Einsteiger
Offline Online
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Guten Morgen Community,

 

hier bekommt jemand bei seiner Vollzeitstelle (nicht unser Mandant) im Juli teilweise KUG, teilweise normales Gehalt und Corona-Zuschuss. Ab nächstem Monat voll KUG. Jetzt möchte er bei unserem Mandanten einen 450 Euro-Job anfangen.

 

1. Frage: Der AN sagt, sein Steuerberater hätte gesagt, er müßte den Corona-Zuschuss zurückzahlen, wenn er noch einen 450 Euro Job anfängt. Das ist doch (deutlich ausgedrückt) Quatsch, oder?

 

2. Frage: Verstehe ich das richtig, dass ich wissen muß, wie hoch das Nettoentgelt Juli ist, damit ich weiß, wieviel ich als 450 Euro Job abrechnen darf, weil er nicht über das Sollentgelt kommen darf, ohne dass es auf das KUG angerechnet wird?

 

3. Frage: Für August kann ich davon ausgehen, dass der 450 Euro Job vollständig anrechnungsfrei ist?

 

4. Frage: Muss die Nebenverdienstbescheinigung für die Agentur für Arbeit ausgefüllt werden? Das Formular hat er mir schon gegeben.

 

Vielen Dank für die Hilfe. Je mehr ich recherchiere, desto verwirrter bin ich. 🤔

 

Viele Grüße

 

S. Mettig

pogo
Experte
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256 Mal angesehen

Hallo Sandra,

 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421c.html

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung
§ 421c Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
 
(1) In der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 wird, abweichend von § 106 Absatz 3, Entgelt aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung dem Ist-Entgelt nicht hinzugerechnet, soweit das Entgelt aus der neu aufgenommenen Beschäftigung zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem verbliebenen Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung die Höhe des Soll-Entgelts aus der Beschäftigung, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird, nicht übersteigt.
 
Handelt es sich bei der nach Satz 1 aufgenommenen Beschäftigung um eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches, wird das Entgelt aus dieser Beschäftigung dem Ist-Entgelt nicht hinzugerechnet.
 
 
 
2. + 3. Minijobs sind demnach immer anrechnungsfrei.
 
Aber das interessiert ja nur die Abrechnung bei der Vollzeitstelle, wo auch das KUG berechnet wird. Dort muss der AN angeben, dass er ein Nebeneinkommen hat, das eventuell zu berücksichtigen ist.
 
 
Hinweise zur Nebentätigkeit auch hier:
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letzte Antwort am 23.07.2020 11:31:26 von pogo
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