Liebe Kollegen,
bitte gestatten Sie mir eine Frage zu krank in Verbindung mit KUG:
- krank vor KUG und - krank während KUG
Wonach richtet sich "vor" und "während"? Wenn z. B. ab dem 18.03.2020 kurz gearbeitet wird ist die
Anzeige für KUG für den Monat März zu erstatten.
Was heißt jetzt genau KUG-Gewährungszeitraum? Ab dem 01.03. oder 18.03.?
ist "vor" KUG jetzt bis zum 29.02.2020 oder bis zum 17.03.2020?
z. B. krank vom 24.02. bis 31.03.2020 - ist dann der gesamte Zeitraum mit krank vor KUG abzurechnen? - sprich VK
Schauen Sie mal in Punkt 3.4 von folgendem Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303311 . Da ist alles wunderbar beschrieben.