Hallo liebe Datev Community,
ich habe eine Mitarbeiterin die vom 21.02. bis 03.04.20 krank geschrieben ist.
Die Mitarbeiterin hätte vom 19.03.20 Kurzarbeit.
Kurzarbeit ist ab dem 19.03.20 angemeldet (behördliche Anordnung [Friseur]).
Ich habe jetzt im Kalendarium folgendes eingegeben:
vom 19.03.-31.03.20 AS VK
vom 01.04.-02.04.20 AS VK
Wie muss ich weiter vorgehen, wenn die Mitarbeiterin über die 6 Wochen Lohnfortzahlung krank ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Silke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Aus meiner Sicht normal wie immer, in Lohn und Gehalt Ausfallschlüssel K6.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Silke,
im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) finden Sie unter Punkt 3.4 Beispiele, wie Sie die verschiedenen Sachverhalte mit Krankheit schlüsseln können.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
ich habe dazu noch eine Frage.
KUG wurde ab 03/2020 gewährt. Ab 15.3. gilt Kurzarbeit.
Der Mitarbeiter ist seit 2.3.2020 erkrankt und auch weiterhin krank. Bekommt er nach 6 Wochen ganz normal Krankgengeld von der Krankenkasse?
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer in den Krankengeldbezug kommt, erfassen Sie als Fehlzeit Krankengeld bei Krankheit oder Kur. Das Krankengeld berechnet sich nach dem zuletzt vor dem Eintritt des Arbeitsausfalls abgerechneten Entgelt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG