Guten Tag,
ich habe ein Schreiben von der Agentur für Arbeit erhalten, welches besagt:
Ein Wechsel der Berechnungsformel ist nicht zulässig.
Am Anfang wurde mit durchschnittlichen Sollstunden gerechnet und später mit den tatsächlichen Sollstunden.
Hatte das schon mal jemand? Ich höre davon das erste Mal.
Danke und LG
Sie sollten das unbedingt mit der Agentur klären, gibt sonst nur unnötigen Ärger und ein hohes Berichtigungspotential. Der Wechsel ist tatsächlich nicht möglich.