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KUG Berechnung rückgängig

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letzte Antwort am 28.02.2023 13:47:42 von reibert
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reibert
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

wir haben für einen Mandanten in 01/2023 KUG abgerechnet,

weil der Antrag von der AfA nicht genehmigt wurde,

mussten wir den Januar im Februar wieder rückgängig machen,

vermutlich haben wir dies falsch gemacht, es wurde keine KUG Korrektur,

sowie keine korrigierte Lohnabrechnung erstellt.

Wir haben die Daten einfach nur gelöscht und dachten es funktioniert........

 

Wir rechnen nur diesen einen Mdt (weil öffentl. Dienst-Durchläufer) im LODAS ab und daher ist das Programm fremd

 

Bitten um Hilfe!

 

LG H.Hannemann

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@reibert  schrieb:

Wir haben die Daten einfach nur gelöscht und dachten es funktioniert........

 

 


Was haben Sie in welchem Monat wie gelöscht?

 

Wenn Sie die Bewegungsdaten für 01/2023 für das KUG im Bearbeitungsmonat 01/2023 löschen und dann den Februar senden, hat dies keine Auswirkung. Sie müssten dann eine Wiederholungsabrechnung für 01/2023 senden - das geht aber nur, solange der Februar noch nicht abgerechnet ist.

 

Wenn das KUG über eine Nachberechnung für 01/2023 rausgenommen werden soll, müssen Sie die Bewegungsdaten im aktuellen Monat als Nachberechnung für 01/2023 mit Minus erfassen.

 

Sie sollten die Auswirkung auf die Abrechnungen auf jeden Fall über eine Probeabrechnung prüfen.

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reibert
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Was haben Sie in welchem Monat wie gelöscht?

Wir haben die Daten aus der Erfassungstabelle wieder gelöscht und den Februar normal abgerechnet.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
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@reibert  schrieb:

Was haben Sie in welchem Monat wie gelöscht?

Wir haben die Daten aus der Erfassungstabelle wieder gelöscht und den Februar normal abgerechnet.

 

 


Wenn die  Abrechnung 02/2023 erstellt wird, werden nur die Daten aus der Erfassungstabelle 02/2023 verarbeitet. Eintragungen oder Löschungen in vorherigen Tabellen werden nicht berücksichtigt.

 

Wenn Sie die Abrechnungen 01/2023 mit einer Folgeabrechnung korrigieren wollen (also z.B. jetzt mit der März-Abrechnung), müssen Sie diese in der Tabelle für die Nachberechnungen 03/2023 erfassen. Dort erfassen Sie dann zusätzlich den Monat, für den die Nachberechnung erfolgen soll (also 01/2023). Hier müssen Sie die Buchungen, die Sie in 01/2023 als Plus-Bezug oder als Plus-Stunden erfasst haben als Minus-Bezug bzw. Minus-Stunden erfassen, damit diese Buchungen wieder aufgehoben werden.

 

Und nochmals der Hinweis: Testen Sie die Abrechnungen auf jeden Fall vorab über eine Probeabrechnung.

 

 

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reibert
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Es hat alles funktioniert 🤗

 

Besten Dank! 

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letzte Antwort am 28.02.2023 13:47:42 von reibert
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