Hallo,
ich meine gelesen zuhaben KUG auch zu berechnen können wenn die Agentur es nicht genehmigt hat. Die AN haben dem zugestimmt . Leider finde ich dazu nichts mehr.
Oder gelten die Normalen KUG Lohnarten mit dem wir gerechnet haben hierfür. Da die Agentur KUG erst zugestimmt hat und jetzt wieder zurückgezogen hat..
Eventuell müsste man zunächst den Tarifvertrag dahingehend prüfen.
Ich hätte kein Problem damit, es beim KUG ggüber den AN zu belassen, wenn das nachträglich, also nach Einreichung des Leistungsantrags 107, durch die Agentur abgelehnt wurde.
Ob das auch geht, wenn z.B. der April abgelehnt wurde, und unter den selben Voraussetzungen der Mai den AN gegenüber -mit KUG-Beträgen- genau so abrechenbar ist, würde ich auch gerne wissen.