Hallo Zusammen,
wir rechnen das erste mal KUG ab und möchten die 60/67 % KUG gerne auf 90 oder 100 % aufstocken.
In den Mandantendaten geben wir dann die zB 90% bei Angaben zum KUG Zuschuß ein. laut Handbuch sollte LODAS dann automatisch den Zuschuß bis 80 % als steuer- & sv-frei rechnen und die differenz dann als pflichtig.
LODAS rechnet bei uns aber die vollen 90 % des Nettolohnes als steuer- & sv-frei.
Die Lohnarten 406, 407 und 408 sind angelegt. Bei den Personaldaten sind die festen Bruttolöhne hinterlegt.
Was machen wir falsch?
Vielen Dank für Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Du hast die 80% falsch verstanden. Gemeint sind 80% vom ausgefallenen Bruttoentgelt.
Bei 1000€ Entgeltausfall sind die 80% des ausgefallenen Entgelts 800€.
Das Kurzarbeitergeld plus Zuschuss darf diese 80% nicht übersteigen, damit der Zuschuss st- und svfrei bleibt.
Sagen wir einfach mal, dass es für die 1000€ Entgeltausfall 500€ Kurzarbeitergeld gibt.
Dann ist der Zuschuss höchstens bis 300€ st- und svfrei.
Damit 100% vom vorherigen Netto erreicht werden, wird aber jetzt nur ein Zuschuss in Höhe von 200€ benötigt.
Ich glaube ich hatte bisher keine Abrechnung, wo es einen pflichtigen Zuschussanteil gab.
Vielleicht nicht möglich....da hab ich nicht weiter nachgedacht/-rechnet.
Ich finde die Aufstockung hier ganz anschaulich erklärt (jedenfalls besser als mein Versuch 😉 )
Vielen, lieben Dank, jetzt hat es "klick" gemacht.
Perfekt!!!