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KUG Aufstockung Arbeitgeber

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letzte Antwort am 28.01.2022 08:47:07 von SJ_2020
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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323 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ab 01/2022 soll der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wieder steuerpflichtig abgerechnet werden. 

 

Zunächst wurde er weiterhin steuerfrei abgerechnet --> Fehler wurde am 20.01.2022 bereits durch DATEV behoben 🙂

 

Nun aber meine Frage - finde irgendwie nicht´s woraus es hervorgeht, dass dieser Zuschuss ab 01/2022 pflichtig ist. 

 

Hat hier jmd. zufällig einen entsprechenden Link oder Dokument wo ich dies nachweisen kann?

 

Vorab vielen Dank 🙂

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
304 Mal angesehen

Moin,

 

das ergibt sich direkt aus § 3 Nr. 28a EStG, in dem die (bisherige) Steuerfreiheit geregelt ist, da dies nur für Lohnzahlungszeiträume bis 31.12.2021 gilt:

 

§3 Steuerfrei sind:

28a. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen und sie für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Januar 2022 enden, geleistet werden;

 

Und eine Verlängerung dieser Regelung ist nicht erfolgt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
290 Mal angesehen

Hallo @Uwe_Lutz ,

 

vielen Dank  🙂

 

Hat wieder sehr geholfen!

Grüße

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letzte Antwort am 28.01.2022 08:47:07 von SJ_2020
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