Hallo liebe Community,
ab 01/2022 soll der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wieder steuerpflichtig abgerechnet werden.
Zunächst wurde er weiterhin steuerfrei abgerechnet --> Fehler wurde am 20.01.2022 bereits durch DATEV behoben 🙂
Nun aber meine Frage - finde irgendwie nicht´s woraus es hervorgeht, dass dieser Zuschuss ab 01/2022 pflichtig ist.
Hat hier jmd. zufällig einen entsprechenden Link oder Dokument wo ich dies nachweisen kann?
Vorab vielen Dank 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das ergibt sich direkt aus § 3 Nr. 28a EStG, in dem die (bisherige) Steuerfreiheit geregelt ist, da dies nur für Lohnzahlungszeiträume bis 31.12.2021 gilt:
§3 Steuerfrei sind:
28a. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen und sie für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Januar 2022 enden, geleistet werden;
Und eine Verlängerung dieser Regelung ist nicht erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz