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KUG Arbeitgeberzuschuss 2022

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letzte Antwort am 19.01.2022 08:29:55 von vwilms
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vwilms
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen,

 

kann es sein, dass LODAS bei der automatischen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (Arbeitgeberzuschuss) den Zuschuss nicht automatisch steuerpflichtig abrechnet?

In der Probeabrechnung 01.2022 wird der KUG-Zuschuss weiterhin über die Lohnart 406 abgerechnet. Wäre hier nicht LA408 richtig?

Habe ich etwas übersehen?

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

 

da gibt es derzeit noch einen Fehler im Rechenzentrum. Dies muss z.Zt. manuell als steuerpflichtig erfasst werden:

 

Automatischer Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird ab 01/2022 weiter steuerfrei abgerechnet

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

vwilms
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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@Uwe_Lutz 

 

Vielen Dank!!!

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letzte Antwort am 19.01.2022 08:29:55 von vwilms
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