Guten Morgen,
kann es sein, dass LODAS bei der automatischen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (Arbeitgeberzuschuss) den Zuschuss nicht automatisch steuerpflichtig abrechnet?
In der Probeabrechnung 01.2022 wird der KUG-Zuschuss weiterhin über die Lohnart 406 abgerechnet. Wäre hier nicht LA408 richtig?
Habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
da gibt es derzeit noch einen Fehler im Rechenzentrum. Dies muss z.Zt. manuell als steuerpflichtig erfasst werden:
Automatischer Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird ab 01/2022 weiter steuerfrei abgerechnet
Viele Grüße
Uwe Lutz