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KUG April

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letzte Antwort am 28.04.2020 19:26:00 von Monique_Müller
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zwieselzwack
Einsteiger
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Hallo,

 

ich benötige auch mal Hilfe.

 

Leider finde ich trotz Suchfunktion nichts passendes und stehe kurz vorm verzweifeln.

 

Mandant Friseur, April 100% KUG

 

AN: TZ - 24 Std/Wo Di-Fr. je 6 Stunden - Festgehalt

 

Mtl. Soll-Stunden habe ich 108 hinterlegt ( 18 AT x 6 Std)

 

 

Jetzt habe ich für den April in den Bewegungsdaten folgendes erfasst:

 

102 Std. LA 410

6 Std. LA 414 (Karfreitag).

 

Meldung kommt, dass kein KUG abgerechnet werden kann aufgrund von Ist-Stunden höher wie Soll-Stunden.

 

Wenn ich umrechne laut Formel 24Std. x 13 Wo : 3 Monate komme ich auf 102 Stunden (die Formel steht auf dem Soll-Ist-Vergleich unten drauf) und

 

98 Std. LA 410

6 Std. LA 414

 

erfasse, bekomme ich eine Abrechnung in der aber noch immer ein gekürztes Festgehalt ausgewiesen wird.

 

Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, darf aber ja nur KUG und Feiertag i.H.v. KUG auftauchen.

 

Hat jemand eine Idee was ich falsch mache?

 

 

Im März hat der Lohn funktioniert, da wurde aber ja auch noch gearbeitet und es gab keine Feiertage 😉

 

 

 

 

zwieselzwack
Einsteiger
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Hat niemand auch so ein Problem oder erfasst das anders?

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Thomas_Kahl
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Unbenannt.JPG

 

Kontrollieren sie bei sich mal die Einstellungen und wählen Sie wie bei mir die 2. Option. Melden Sie sich dann bitte nochmal, ob das das Problem behebt.

MfG
T.Kahl
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zwieselzwack
Einsteiger
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Hallo,

 

habe ich ausprobiert.

 

Wenn ich 102 Std LA 410 und 6 Std. LA 414 erfasse, kommt wieder die Meldung, dass eine KUG-Abrechnung abgelehnt wird weil das Istentgelt größer oder gleich Sollentgelt ist.

 

Erfasse ich 98 Std. LA 410 und 6 Std. LA 414 erfasse, bekomme ich Festbezug netto, KUG und Feiertag iHv. KUG in meiner meiner Abrechnung ausgegeben.

 

Oben rechts in der Ecke auf der Abrechnung steht bei bez. Std. 6

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Thomas_Kahl
Meister
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Dann mal kontrollieren:

 

was haben Sie beim dem AN als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erfasst und was als monatliche Arbeitszeit. Bitte erst auf Mitarbeiterebene gucken. Nur wenn dort nix steht, auf Mandanteneben nachsehen.

MfG
T.Kahl
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Thomas_Kahl
Meister
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Ach so - habe ich eben erst gesehen. Ich denke der Fehler liegt hier:

 

Für die KUG Stunden dürfen Sie nicht die wöchentliche AZ umrechnen. Sie müssen die tatsächlich ausgefallenen Stunden erfassen / zählen.

MfG
T.Kahl
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zwieselzwack
Einsteiger
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In den Personaldaten ist in der monatlichen Arbeitszeit für April 108,00 Stunden erfasst, da sie ja nur TZ arbeitet (Di-Fr. je 6 Std).

In den Mandantendaten sind für April 167,2 Stunden eingegeben, da bei ihm als Standard 7,6 Std. Di-Sa gilt.

 

Habe jetzt mal alles im Kalendarium erfasst, dann hab ich wieder zu viel erfasst

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

ist bei Ihnen in den Mandantendaten | Monatslohn unter unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden aktiviert?

 

Aktuell hört es sich eher danach an, als wird mit der Umrechnungsformel wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3 gerechnet. 

Heißt: 24 wöchentliche Stunden x 13 / 3 = 104 Stunden/Monat.

 

 

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2020 19:26:00 von Monique_Müller
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