Ich bearbeite einen Betrieb der seit heute in 100% KUG ist. Eine Arbeitnehmerin ist in der AV befreit (weil das Alter erreicht wurde), aber sie ist sonst Sozialversicherungspflichtig. Wie kann ich denn das KUG abrechnen? Bekommt sie denn überhaupt KUG. Ein Rentenantrag ist noch nicht gestellt.
Hallo,
ich hatte einen ähnlichen Fall und das Arbeitsamt angerufen.
Wenn sie das Rentenalter erreicht hat, hat sie Anspruch auf Rente - aber keinen Anspruch mehr auf KUG.
Arbeitsrechtlich wollte das Arbeitsamt sich nicht festlegen, meinte aber, dass deren Meinung nach theoretisch LFZ-Pflicht besteht - da müsste man dann individuelle Absprachen treffen.