Hallo,
ich habe eine AN die in der Zeit vom 15.08. bis 31.10.20 Krankengeld erhält. Jetzt wird im November die Sonderzahlung abgerechnet. Meine Frage ist, muss ich die Sonderzahlung kürzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Erhält die MFA die Sonderzahlung nach Tarifvertrag?
Dann keine Kürzung, da §12 (4) Manteltarifvertrag u.a. sagt "Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses z. B. aufgrund von Krankheit oder gesetzlicher Elternzeit stellt keine Unterbrechung dar."
Ja erhält sie. Ach ok, Danke. Den Satz habe ich überlesen 😆