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Kürzung Sachleistungen während Mutterschutz

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letzte Antwort am 24.11.2022 07:35:48 von Kristin_Frohmeyer
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_annk
Einsteiger
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Eine Mitarbeiterin von uns erhält monatlich:

 

1. Bruttogehalt (LLJ)

2. Gutschein 50 € (FFJ)

3. Fahrtkostenzuschuss für die jeweiligen Arbeitstage (3 Tage Woche) (PFJ)

4. Mahlzeitengutscheine 46,50 € (15 AT x 3,10 €) (FFJ)

5. Essensgeldzuschuss 53,55 € (15 AT x 3,57 €) (PFJ) --> Mahlzeiten 4. + 5. insgesamt 100,05 €

 

Außer dem Bruttogehalt wird bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nichts berücksichtigt.

 

Müssen aber Bestandteile für die Zeit des Mutterschutzes gekürzt werden? 

z. B. der Fahrtkostenzuschuss, da die Mitarbeiterin ja gar nicht zur Arbeit fährt oder die Abrechnung der Essensmarken, da die Mitarbeiterin diese nicht für Mittagsverpflegung nutzen kann, da sie nicht auf der Arbeit erscheint?

 

Danke vorab für eure Hilfe!

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
266 Mal angesehen

Hallo,


der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird automatisch ermittelt. Basis für die Berechnung bilden die Werte aus den Lohnkonten der letzten 3 Monate. Folgendes wird automatisch als laufendes Brutto vereinbart berücksichtigt:

 

  • Alle SV-pflichtigen Entgeltbestandteile (Lohnarten)
  • Alle steuerfreien, aber SV-pflichtigen Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel SFN-Zuschläge
  • Arbeitgeberzuschuss zu VWL

Die Postitionen 2 - 5 sind alle sv-frei und werden daher nicht berücksichtigt.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021671 - AAG Aufwendungsausgleichsgesetz: Elektronisches Erstattungsverfahren (U1 / U2) - Hintergrund in Abschnitt Ermittlung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.


Ob Sie die Entgeltbestandteile während des Mutterschutzes kürzen müssen, kann ich nicht beurteilen.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2022 07:35:48 von Kristin_Frohmeyer
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