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Kürzung Firmenwagen / Fahrten Wohnung Arbeit bei Austritt

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letzte Antwort am 14.06.2022 13:57:41 von renek
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JS-Kfa
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Hallo,

wir rechnen mit Lohn & Gehalt ab.

 

Wir haben einen Mitarbeiter zum 07.06.22 entlassen. Er hatte bis dahin einen Firmenwagen, den er privat nutzen konnte.

Wir haben ganz normal die 1 % versteuert. Die Fahrten Wohnung-Arbeit haben wir teils normal/teils pauschal versteuert. 

 

Wenn der MA jetzt ausscheidet, wird ja der 1 % ganz normal abgerechnet, da man ja ab dem 1. Nutzungstag diese voll ansetzt.

 

Wie verhält sich das mit den Fahrten Wohnung-Arbeit? Rechnen wir da auch "voll" ab, also quasi wie als wäre der MA noch einen vollen Monat da gewesen?

 

Oder kürzen wir diese entsprechend?

 

Danke 🙂

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

1% und 0,03% sind jeweils Pauschalwerte, die selbst bei nur 1 Tag Nutzung im entsprechenden Monat voll anzusetzen sind.

LG
VM
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renek
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@JS-Kfa  schrieb:

Wie verhält sich das mit den Fahrten Wohnung-Arbeit? Rechnen wir da auch "voll" ab, also quasi wie als wäre der MA noch einen vollen Monat da gewesen?


Wenn Sie den Fahrtenkostenzuschuss meinen, ja den müssen Sie anpassen, da hier die 15 Tage für einen vollen Monat gelten. Sorry, war bei der taggenauen Abrechnung...

 

Schauen Sie einmal zur Pauschalierung folgenden Artikel an: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuerpauschalierung-dienstwagen-und-fahrtkostenzuschuss_78_556894.html

 

Ansonsten gilt, die Pauschale Dienstwagenabrechnung nach 1%-Methode ist immer anzuwenden wenn faktisch eine Nutzung im jeweiligen Monat vorhanden ist. Selbst wenn diese Nutzung theoretisch nur 1 Minute wäre. So wie es @lohnhilfe bereits gesagt hat.

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

wenn über die Pkw-Maske die 0,03 % ermittelt wurden, gelten diese für pauschal 15 Tage/Monat und sind nicht auf anteilige Monate runterzubrechen.

LG
VM
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renek
Meister
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Sie haben Recht, da bin ich verrutscht. Allerdings lässt der Satz "Wir haben ganz normal die 1 % versteuert." auch Spielraum 😉

 

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letzte Antwort am 14.06.2022 13:57:41 von renek
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