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Kürzen von Bezügen

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letzte Antwort am 04.09.2025 10:53:17 von cro
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linda13
Aufsteiger
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Guten Morgen,

aktuell bin ich gerade am verzweifeln und hab mich verunsichern lassen, daher hoffe ich auf Hilfe von Euch.

Lohn wurde nun für 1,5 Jahre vom Steuerbüro extern erstellt mit Lohn+Gehalt.

Alle Mitarbeiter haben ein monatliches Gehalt und Urlaubsgeld. 

 

Nun ist mir aufgefallen, dass die Kürzungen unterschiedliche eingestellt wurden:

linda13_0-1756970963118.png

linda13_1-1756971293523.png

 

Es ist doch korrekt, dass bei z.B. Kurzarbeit der Anteil auch am monatlichen Urlaubsgeld gekürzt wird oder?

Und Firmenrad steht auch bei einem Mitarbeiter kürzen, beim anderen nicht. 

 

Liebe Grüße

cro
Experte
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Bei KUG-Ausfall für einen vollen Monat, kann auch der Urlaub des vollen Monats entfallen. Sonst nicht.

 

Die Kürzungsregeln beim Firmenrad müssen Sie evtl. mit dem StB klären. Kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wenn z.B. etwas zur Privatnutzung geregelt ist.

linda13
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Wird hier nicht unterschieden wie das Urlaubsgeld bezahlt wird, also ob es sich um Einmalzahlung oder monatlich laufenden Bezug handelt?

linda13_0-1756972774211.png

 

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cro
Experte
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Wird hier nicht unterschieden wie das Urlaubsgeld bezahlt wird, also ob es sich um Einmalzahlung oder monatlich laufenden Bezug handelt?

 

Tarifvertragliche Regelungen können Sie selbstverständlich anwenden, da es i.d.R. rechtlich abgesichert ist.

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letzte Antwort am 04.09.2025 10:53:17 von cro
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