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Kündigung während KUA Nettogehalt wie in der Kurzarbeit

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letzte Antwort am 18.11.2020 18:33:31 von H19B20s
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H19B20s
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1484 Mal angesehen

Hallo Zusammen, 

 

wir haben folgendes Problem. Ein AN hat gekündigt und wir sollen dem AN das Netto zahlen was er bekommen würde wäre er in Kurzarbeit. 

 

Versuch Nummer 1. wir haben zuerst versucht mit dem ES Schlüssel zu arbeiten. (logischer weise kann das netto nicht rauskommen was er während der Kurzarbeit bekommen würde das der ES Schlüssel SV/Steuer LL bedeutet.)

 

Versuch Nummer 2. 

Wir haben eine Probeabrechnung(1) gemacht mit KU. Das Netto sollte er bekommen.

Dann haben wir wieder alles entnommen und haben ES eingetragen und auch hiervon eine Probeabrechnung(2) erstellt. 

Danach haben wir diesen Differenzbetrag (von (1) und (2)) als Nettolohn 2102 hinterlegt. Sodass der passende Brutto Betrag heraus kam. So haben wir das gleiche Netto erhalten, als wäre der AN in Kurzarbeit gewesen. 

 

Ist unser Versuch Nummer 2. richtig? 

 

Habt ihr eine Idee wie man solche Fälle einfacher berechnen kann?

 

 

Vielen Dank im voraus & hoffentlich ist dieses leidige Thema Kurzarbeit bald vom Tisch 🙄

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1415 Mal angesehen

Hallo, 


ein Mitarbeiter tritt aus dem Arbeitsverhältnis aus und soll den Netto-Verdienst erhalten, den er in Verbindung mit Kurzarbeit bekommen hätte. 


Mit Hilfe einer ersten Probeabrechnung und dem Ausfallschlüssel KU im Kalender, erhalten Sie den Netto-Verdienst, den der Mitarbeiter während Kurzarbeit bekommen hätte. 
Im Folgenden entfernen Sie den Ausfallschlüssel KU wieder aus dem Kalender und führen eine zweite Probeabrechnung durch. 


Die Differenz zwischen dem Netto-Verdienst der ersten und dem Netto-Verdienst der zweiten Probeabrechnung hinterlegen Sie nun mit einer Netto-Lohnart (z.B. Lohnart 2102) und führen eine Abrechnung durch.  


Somit stimme ich Ihrer zweiten Möglichkeit zu. Eine automatische Berechnung für Ihren Sachverhalt gibt es in Lohn und Gehalt leider nicht. 

 

Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
H19B20s
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
871 Mal angesehen

vielen lieben DANK 🙂 es funktioniert !!! 

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letzte Antwort am 18.11.2020 18:33:31 von H19B20s
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