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Jubiläumszuwendung

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letzte Antwort am 30.04.2025 12:36:34 von Martina161
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Gelato-24
Beginner
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Schönen und sonnigen Tag an alle,

 

ich hätte eine Frage zur Jubiläumszuwendung und würde mich über eure Erfahrungen und Hinweise freuen:

Welche Lohnart eignet sich eurer Meinung nach am besten, um eine Jubiläumszuwendung möglichst steuer- und sozialversicherungsrechtlich günstig abzubilden?

Es betrifft sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer, dem eine Belohnung für ein Dienstjubiläum gewährt werden soll.

Gibt es ggf. steuerfreie Möglichkeiten oder besondere Voraussetzungen, die man beachten sollte (z. B. bestimmte Zeiträume, Höchstbeträge, etc.)?

Danke euch im Voraus für jede Rückmeldung!

Martina161
Einsteiger
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195 Mal angesehen

Lohnart 4210 wenn es sich um ein Jubiläum AN handelt.

Lohnart 4220 wenn es sich um ein AG Jubiläum handelt.

 

Steuerrechtlich wird dies als sonst. Bezug und sozialversicherungsrechtlich

als Einmalzahlung beurteilt.

 

Bis 60,00 Euro dürfen Zuwendungen (außer Barzahlungen) steuerfrei erstattet werden

in Form von Gutscheinen etc.

 

Erholungsbeihilfen steuerfrei in Höhe von 156 Euro für den Arbeiter, 104 Euro für den Ehepartner

sowie 52,00 Euro pro Kind können ebenso ausbezahlt werden. Hierauf erfolgt eine Pauschversteuerung

von 25 % durch den AG.

Die  Erholungsbeihilfe wird i. d. R. einmal im Jahr als Einmalzahlung gewährt, kann aber auch bis zur Höhe der Freigrenze in Teilzahlungen in Anspruch genommen werden, sofern sie jeweils im zeitlichen Zusammenhang mit einer Erholung liegen. Arbeitnehmer müssen die Belege für die Erholungsmaßnahmen sammeln und beim Arbeitgeber einreichen. Der Betrag wird anschließend über die Lohnabrechnung ausgezahlt.

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letzte Antwort am 30.04.2025 12:36:34 von Martina161
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