Sachverhalt:
Arbeitgeber wird Vertragspartner der Bahn bzgl. Jobtickets.
Bahn schickt Fahrberechtigung (Chipkarte) an Mitarbeiter und bucht bei ihm mtl. den Gesamtpreis ab.
Arbeitgeber zahlt mtl. 25 EUR an Arbeitnehmer.
Wirtschaftlich sind die 25 EUR Sachbezug, der 44 EUR Freibetrag ist anwendbar.
Wenn ich es recht sehe, ist in Lohn & Gehalt das Einpflegen eines Jobtickets nur möglich, wenn der Arbeitgeber die Kosten voll übernimmt.
Gibt es ein Best-Practise zur Erfassung?
Hallo,
Sie können die Lohnarten 2900, 2910 und 2920 für ein Jobticket ohne Abzug verwenden, in dem Sie diese auf eine freie Lohnart kopieren und in dieser die Folgelohnart entfernen.
Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
1. Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten wählen.
2. Die gewünschte Lohnart, z.B. 2900 markieren und über den Button kopieren.
3. Eine neue freie Lohnartennummer vergeben.
4. Das Register Folgelohnart öffnen und die Vorbelegung entfernen.
Diese neue Lohnart kann dann für Ihren Sachverhalt verwendet werden.
Viele Grüße,
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG