Einem Arbeitnehmer wird gekündigt und hat durch Entgeltumwandlung ein Jobrad, für das der LEasingvertrag noch läuft. Jetzt wurde dem AN gekündigt und der Arbeitgeber möchte das Fahrrad "rauskaufen" und dem Mitarbeiter das Fahrrad zu 1/2 des Kaufpreises überlassen. Ist hierbei auch die Differenz Kaufpreis und Restwert mit 40 % zu bewerten? Oder sind es 2 Sachen: Arbeitgeber ist ja der Leasingnehmer und kauft das Fahrrad vom Leasinggeber. 2. Sache: Verkauf an den Arbeitnehmer zum günstigeren Preis?
Hier handelt es sich um 2 verschiedene Vorgänge, die auch getrennt voneinander bewertet werden müssen.
Der Herauskauf des Jobrades aus dem Leasingvertrag ist eine ganz normale Anschaffung von Anlagegütern.
Was dann danach passiert, ob das Rad an den anderen Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Wert verkauft wird, oder diesem das Fahrzeug lediglich zur Nutzung überlassen wird, ist für den Einzelfall getrennt zu beurteilen.