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Jobrad - vorzeitige Ablösung durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 17.06.2025 08:47:53 von Usus
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frpet12
Beginner
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Einem Arbeitnehmer wird gekündigt und hat durch Entgeltumwandlung ein Jobrad, für das der LEasingvertrag noch läuft. Jetzt wurde dem AN gekündigt und der Arbeitgeber möchte das Fahrrad "rauskaufen" und dem Mitarbeiter das Fahrrad zu 1/2 des Kaufpreises überlassen. Ist hierbei auch die Differenz Kaufpreis und Restwert mit 40 % zu bewerten? Oder sind es 2 Sachen:   Arbeitgeber ist  ja der Leasingnehmer und kauft das Fahrrad vom Leasinggeber. 2. Sache: Verkauf an den Arbeitnehmer zum günstigeren Preis? 

Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
73 Mal angesehen

Hier handelt es sich um 2 verschiedene Vorgänge, die auch getrennt voneinander bewertet werden müssen.

Der Herauskauf des Jobrades aus dem Leasingvertrag ist eine ganz normale Anschaffung von Anlagegütern.

Was dann danach passiert, ob das Rad an den anderen Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Wert verkauft wird, oder diesem das Fahrzeug lediglich zur Nutzung überlassen wird, ist für den Einzelfall getrennt zu beurteilen.

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letzte Antwort am 17.06.2025 08:47:53 von Usus
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