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Jobrad Störfall rückwirkend abrechnen

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letzte Antwort am 13.04.2026 15:30:17 von Rosi0812
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Rosi0812
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Liebe Community,

wir haben beim Jobrad den ersten Störfall bezüglich einer Krankheit ohne Lohnfortzahlung. Hierzu benötige ich Euer Schwarmwissen...

Eine Mitarbeiterin ist seit dem 07.11.25 ohne LFZ. Im Monat November habe ich die Gehaltsumwandlung noch komplett abgerechnet (weil ich es für richtig hielt). Ab dem Monat 12/25 habe ich die Umwandlung auf 0,00 Euro gesetzt. Den geldwerten Vorteil habe ich weiterhin abgerechnet. 

Jetzt kommt die Erstattung der Versicherung ab dem 07.11. (bis zum Laufzeitende 03/26), obwohl ich diese erst ab 12/25 beantragt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass ich das Jobrad im November nur anteilig hätte abrechnen dürfen.

Ich kann in Lohn und Gehalt keine Einstellung finden, in der ich eine Kürzung hätte eingeben können (Kürzung j/n). Hätte ich das manuell errechnen und erfassen müssen?

Wie gehe ich jetzt am besten vor, da ich ja noch mal ins alte Jahr muss...

Vielen Dank für Eure Hilfe und wertvollen Tipps,
Rosi0812

lohnexperte
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@Rosi0812  schrieb:


Jetzt kommt die Erstattung der Versicherung ab dem 07.11. (bis zum Laufzeitende 03/26), obwohl ich diese erst ab 12/25 beantragt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass ich das Jobrad im November nur anteilig hätte abrechnen dürfen.

So kenne ich das auch; das steht in unserem Fall so in den Versicherungsbedingungen: Die Refinanzierung des JobRadLeasings erfolgt in entgeltlosen Zeiten nicht per Entgeltumwandlung, sondern durch eine Erstattung der Versicherung.

 


@Rosi0812  schrieb:


Ich kann in Lohn und Gehalt keine Einstellung finden, in der ich eine Kürzung hätte eingeben können (Kürzung j/n). Hätte ich das manuell errechnen und erfassen müssen?

In LODAS gibt es dafür meines Wissens auch keine Einstellung, Die Entgeltumwandlung wird manuell berechnet und entsprechend händisch erfasst.

 

Es dürfte sich doch um einen nicht allzu großen Betrag handeln?! Vielleicht bilden Sie das ganz prakmatisch (wenn auch etwas "unpräzise") im nächsten Monat mit Entgelt ab ...

 

VG

 

 

 

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Rosi0812
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Hallo Lohnexperte,

 

vielen Dank für das Feedback.

Sicher kann ich das in Lohn und Gehalt manuell berechnen und erfassen. Es ist nur sehr ungewöhnlich, da DATEV sonst eigentlich auf alles hinweist, berücksichtigt und übernimmt. Mir war nicht bewusst, dass hier zu kürzen ist. Ich hatte es eher mit einer Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV gleichgesetzt. Hier gilt: ist ausreichend laufendes Entgelt im Monat der Unterbrechung vorhanden, wird der Betrag abgerechnet.

Okay, zurück zum Fall: Die Versicherung zahlt ab 07.11. bis zum Vertragsende März 2026. Von daher kann ich das nicht im nächsten Monat pragmatisch abbilden. Ich muss irgendwie ins alte Jahr mit allem, was dazu gehört.... und habe ein paar Manschetten vor dem, was da kommt.  

VG
Rosi0812


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lohnexperte
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@Rosi0812  schrieb:


Okay, zurück zum Fall: Die Versicherung zahlt ab 07.11. bis zum Vertragsende März 2026. Von daher kann ich das nicht im nächsten Monat pragmatisch abbilden. Ich muss irgendwie ins alte Jahr mit allem, was dazu gehört.... und habe ein paar Manschetten vor dem, was da kommt.  


Einfach mal machen und die Probeabrechnung anschauen. Das dürfte nicht so wild werden ... 

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Rosi0812
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Hallo Lohnexperte,

es war tatsächlich einfacher als gedacht! Danke!

 

VG

Rosi0812

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letzte Antwort am 13.04.2026 15:30:17 von Rosi0812
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