Hallo Community,
ich habe eine Frage zur Gehaltsumwandlung bei Jobrad.
Unser Steuerberater konnte mir leider auch nicht wirklich helfen, da sie noch kein Jobrad hatten.
Ich habe den geldwerten Vorteil mit der Stammlohnart 873 und im folge einen Nettoabzug eingerichtet. Wie beim PKW auch, da wir aber nicht Dienstwagen auf der Abrechnung stehen haben möchten, habe ich die Lohnarten als Jobrad angelegt. Der geldwerte Vorteil liegt bei 0,25% des UVP.
Dazu kommt noch der Gehaltsverzicht mit der Stammlohnart 202. Der Gehaltsverzicht ist doch die Höhe der Leasingrate, oder? Zumindest lese ich es so aus dem Lexinform Dokument.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo,
die Gehaltsumwandlung ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Fahrradnutzer.
Es kann - üblicherweise - die Leasingrate, aber auch jeder andere Betrag als Umwandlung vereinbart werden.
Viele Grüße
T. Reich
Normalerweise netto weil man die Vorsteuer
bekommt. Thema gab's schon.