Guten Morgen,
in Lodas wird die DEÜV Jahresmeldung ja standardmäßig mit der Lohnabrechnung Januar erstellt. Wie verhält es sich nach einem Beraterwechsel/Mandantenübertrag zum Jahreswechsel von Lodas zu Lodas? Die Jahresmeldung sollte Lodas doch mit der Abrechnung Januar durch den neuen Berater erstellen? In den entsprechenden Dokumenten führt Datev zum Thema DEÜV auf: kein Handlungsbedarf.
Hintergrund: Wir haben einen Mandanten zum 31.12.23 abgegeben, die Jahresmeldungen wurden nicht abweichend mit der Dez. Abrechnung erstellt, da ich davon ausging, dass dies mit der Abrechnung Januar durch den neuen Berater geschieht. Nun wurden wir gebeten, die Erstellung der fehlenden DEÜV-Jahresmeldungen nachzuholen, was ja nicht möglich ist, da der entsprechende Mandant unter unserer Beraternummer ja im RZ nicht mehr existiert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @lindamaria,
wie Sie richtigerweise schreiben, besteht für Sie als abgebende Stelle kein Handlungsbedarf.
Die DEÜV-Jahresmeldungen werden bei einem LODAS auf LODAS-Übertrag vom neuen Berater mit der Januar-Abrechnung erstellt.
Setzen Sie sich hier bitte dem neuen Berater in Verbindung.
Ich habe den Sachverhalt mit dem Anwenderservice geklärt und die gleiche Antwort erhalten! Trotzdem vielen Dank für die Rückantwort!