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Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 prüfen

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letzte Antwort am 06.01.2022 15:37:23 von AnniT2020
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AnniT2020
Einsteiger
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Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr!

 

Mir ist grad völlig schlecht. Ich hab die Abrechnungen für 12/21 Probedurchlaufen lassen.

Nun bekomme ich bei zwei Mitarbeitern die Hinweismeldung, dass sie voraussichtlich die JAEG für das nächste Jahr überschreiten werden.

 

MA 1  ab 01.04.2021 eingestellt - Brutto 5850 und Firmenwagen 344Euro. Sann ab 05.07.21 im Mutterschutz , ab 18.10 in Elternzeit bis Mitte Februar 2022. Muss ich hier rückwirkend ändern?

 

MA 2

Ab 01.05.2021 eingestellt - 5850 Euro, Erhöhung ab Juli auf 7000Euro.

 

Falls ich umschlüsseln muss rückwirkend, geht das so einfach?

 

Wir rechnen mit LODAS ab, ich vermute KV + PV 0 und freiwillige KV eintragen wo?

 

Über eure Antworten würde ich mich freuen.

 

Vielen vielen lieben Dank vorab!

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

rückwirkend gar nicht, keine Sorge.

 

MA 1: kommt der 2022 in Vollzeit wieder voraussichtlich? Weil ansonsten hat er ja gar kein sv-pflichtiges Einkommen. Vielleicht mal (erst mal ohne Nennung von persönlichen Daten) allgemein bei einer Krankenkasse nachfragen, ob da umgeschlüsselt werden muss. Wer in EZ freiwillig versichert ist, muss, soweit ich weiß, in der EZ selbst Beiträge zahlen, Pflichtversicherte nicht. Also gut prüfen, bevor Sie der Krankenkasse irgendwelche konkreten Angaben machen.

 

MA 2: ab 2022 ist der freiwillig, aber die Beiträge sollen doch sicher weiter über die Firma gezahlt werden, oder? also 9-1-1-1. Den Eintrag für die freiwillig KV finden Sie bei den SV-Daten.

 

lohnhilfe_0-1641476697176.png

 

Hier finden Sie übrigens ganz viele Programmhilfen, z. B.

lohnhilfe_1-1641476767508.png

 

LG
VM
AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
595 Mal angesehen

Oh Gott... tausend Steine Fallen ertsmal. Danke.

 

MA 1 kommt in Vollzeit wieder, vorr. ab März. Aber werde dort morgen anrufen und Fragen bei der KV, ansonsten ab dem Moment umschlüsseln wo sie wiederkommt?

 

MA 2 ja soll über die Firma laufen, hab in meiner Hysterie direkt das denken vergessen. Also auch wenn er 2021 auf 12 Monate gesehen über die Jahresarbeitsentgeltgrenze gekommen ist mit dem Januarlohn 2022 umschlüsseln?!

 

Tausend Dank

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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MA 1: erst mal nachfragen, wie das grundsätzlich aussieht (ohne zu sagen, das ist der Herr soundso...)

 

MA 2: Richtig, wenn erst zum Jahreswechsel feststeht, das bisherige Jahr war er drüber und das nächste voraussichtlich auch - dann zum Jahreswechsel ummelden. (und wenn es eigentlich von Beginn an hätte absehbar sein können, aber übersehen wurde: den Punkt vielleicht auch mal bei einer Krankenkasse ansprechen, aber grundsätzlich dann spätestens zum Jahreswechsel ummelden)

LG
VM
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
567 Mal angesehen

SO nun hab ich beide Krankenkassen angerufen und schreibe das gelernte hier mal nieder, vielleicht hat noch jemand diese Fälle 🙂

 

MA 1: ZUm Jahreswechseln umschlüsseln reicht, es gilt das Zukunftsprinzip. Auch wenn wir es im MAi hätten wissen können, egal. Zu Janaur umschlüsseln, nicht rückwirkend

 

MA 2: Mit Ende der Elternzeit umschlüsseln, auch hier nicht rückwirkend.

 

Ich geh jetzt einen Schnaps trinken nach der Aufregung 🙂

 

Danke

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letzte Antwort am 06.01.2022 15:37:23 von AnniT2020
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