Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie das Istentgelt bei Gehaltsempfängern zu berechnen ist? Lt. Lodas ist das Betrag - (Betrag/wöchentliche AZ*13/3*Fehlstunden).
Ein Mandant hat mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass sie 50 % des Gehaltes bei 50 % KUZ erhalten, und dann nach KUZ eine Aufstockung auf das Netto.
Wenn ich aber genau den Ausfall von 50 % der Stunden im Monat angebe, ist das Istentgelt höher als 50 % des Sollentgeltes - wegen der o.a. Formel.
Kennt jemand das Problem? Kann ich die Berechnung selber definieren oder ist die Vorgabe durch die Datev gesetzlich bindend?
Hallo,
es ist richtig, in LODAS wird das Gehalt nach der Formel Wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3 gekürzt.
Wenn die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren Sie unter unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.
Für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG