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Istentgelt

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letzte Antwort am 16.06.2020 11:01:28 von Kristin_Frohmeyer
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Susanne_2020
Beginner
Offline Online
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Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie das Istentgelt bei Gehaltsempfängern zu berechnen ist? Lt. Lodas ist das Betrag - (Betrag/wöchentliche AZ*13/3*Fehlstunden). 

Ein Mandant hat mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass sie 50 % des Gehaltes bei 50 % KUZ erhalten, und dann nach KUZ eine Aufstockung auf das Netto.

Wenn ich aber genau den Ausfall von 50 % der Stunden im Monat angebe, ist das Istentgelt höher als 50 % des Sollentgeltes - wegen der o.a. Formel. 

Kennt jemand das Problem? Kann ich die Berechnung selber definieren oder ist die Vorgabe durch die Datev gesetzlich bindend?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
195 Mal angesehen

Hallo,


es ist richtig, in LODAS wird das Gehalt nach der Formel Wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3 gekürzt.


Wenn die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren Sie unter unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.


Für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.06.2020 11:01:28 von Kristin_Frohmeyer
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