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Ist der Umweltbonus bei der Berechnung des Bruttolistenneupreis in Abzug zu bringen

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letzte Antwort am 15.07.2020 13:44:25 von Kruemelsucher
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haberstroh
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Ist der Umweltbonus für E-Autos bei der Ermittlung des Bruttolistenneupreis in Abzug zu bringen ?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 7
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Sehr geehrter Herr Haberstroh,

die Ermittlung des geldwerten Vorteils von Firmenfahrzeugen und hier auch von E-Fahrzeugen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt. Bei Anschaffung von Elektrofahrzeugen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ist lt. dem Wortlaut des Gesetzes der Listenpreis nur zur Hälfte anzusetzen und davon dann 1% zu berechnen.

Oftmals wird ausgeführt, dass für Elektrofahrzeuge die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden der geldwerte Vorteil mit 0,5% zu berechnen ist. Dies ist -wenn man dem Wortlaut des Gesetzes folgt- nicht korrekt, sondern es bleibt bei 1%, jedoch auf der Grundlage des halben Listenpreises.

Viele Grüße

eLohn-Agentiur

haberstroh
Beginner
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Sehr geehrte eLohn Agentur,

Ihre Nachricht ist nicht sehr hilfreich, da lediglich bereits bekannte Ausführungen nochmals ausgeführt werden. Zu meiner Frage wird überhaupt nicht Stellung bezogen.

Mir freundlichen Grüßen

Haberstroh

deusex
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Das ist eben die elohn-Agentur und kein Fachmann für diese Fragen.

Die 1%-Regelung bezieht sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung !

Die Umweltprämie reduziert diesen nicht ! Sie tangiert ebenso wenig die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung. Also "Äpfel und Birnen".

Insofern kann es gesetzlich schon gar keinen Raum geben, um eine Kürzung der Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung ,über die Umweltprämie, herbeizuführe

Ihre Frage ist durchaus angebracht, sollten Sie nicht vom Fach sein.

Die Umweltprämie ist als Zuschuss zu werten und entweder als Ertrag sofort voll als Betriebseinnahme zu versteuern oder von den Nettoanschaffungskosten abzusetzen.

Das haben Sie zwar nicht gefragt, wird aber auch für Sie interessant sein.

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Kruemelsucher
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Der Umweltbonus wird/wurde ja in 2 Tranchen bezahlt:

2.000 Eur auf Tesla-Rechnung sofort abgezogen,

(Tesla erhöht rückwirkend den inszwischen erhöhten Bonus leider nicht!)

2.500 Eur über BaFa erhalten.

 

Bin ich richtig, wenn ich auch den auf der Tesla-Rechnung ausgewiesenen Bonus

für die 1%-Regelung NICHT vom BLNP abziehe und damit "nur" die Anschaffungskosten

mindere?

 

Den 2. Teil des Zuschusses habe ich direkt Bank an Pkw gebucht. richtig oder falsch?

 

Sorry, falls die Frage "völlig daneben" erscheint, ich hab' inzwischen soooo viel gelesen,

dass ich nun total durcheinander bin und Eure/Ihre Hilfe benötige.

 

Vielen herzlichen Dank

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bodensee
Allwissender
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Wie mein Kollege Deusex schon ausgeführt hat. 

 

Keine Minderung des BLP , daher Teil 1 richtig

 

Teil 2 ihre Frage hat Deusex auch beantwortet. Sie haben ein Wahlrecht. 

 

Ihre Verbuchung sie mindern die AHK und damit das Afa Volumen - zulässig. 

Sie können und hier kommt es wie im Steuerrecht halt fast immer darauf an. Es gibt Konstellationen wo es günstiger bzw. gewollt ist dass der Zuschuss sofort als Betriebseinnahme ( müsste so im SKR 04 4970 Inv. zuschuss) verbucht werden. 

 

Daher kommt darauf an was gewollt ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Kruemelsucher
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Vielen Dank für die schnelle Antwort von heute Morgen,

habe nun doch noch gleich mehrere Fragen,

die in meinem Fall "kriegsentscheidend" werden können,

da Einfluss auf BNLP:

 

1. In der Kaufrechnung für das Fahrzeug ist neben Extras, die zum Fz gehören 

(Aufpreis für rot) auch ein Satz Winterreifen mit netto 1722,69 Eur enthalten.

Die hätten ja auch zu einem späteren Zeitpunkt separat gekauft werden können

und zählen somit NICHT zum BLNP???

 

2. Der Umweltbonus wurde von Tesla mit netto 2.000,- zz USt 380,- = 2.380

in der Rechnung "verarbeitet" - das ist doch totaler Unsinn??

--> nur für die USt nehme ich natürlich den in der Rechnung ausgewiesenen

Steuerbetrag für den VSt-Abzug, schließlich hat Tesla den ja auch abgeführt.

 

 

3. Die im Vorfeld gestellte Rechnung (Anzahlung) wurde m. E. richtigerweise

mit netto 840,34 zz 159,66 USt = 1.000 brutto abgezogen,

dieser Abzug muss aber für die 1%-Berechnung wieder drauf.

 

zur besseren Übersicht hier nochmal in xls:

 

 RECHNUNG VON TESLA BERECHNUNG BLNP
 netto0,19brutto netto0,19brutto
Model 337.714,297.165,7244.880,01 37.714,297.165,7244.880,01
max. Reichw. Mit Allrad9.739,501.850,5111.590,01 9.739,501.850,5111.590,01
red Multi-Coat1.764,71335,292.100,00 1.764,71335,292.100,00
Reifensatz1.722,69327,312.050,00    
Bereitstellung823,53156,47980,00 823,53156,47980,00
Anzahlung-840,34-159,66-1.000,00    
Umweltbonus-2.000,00-380,00-2.380,00    
        
        
 48.924,389.295,8258.220,20 50.042,039.508,1859.550,21

 

Wenn ich richtig liege, bin ich ganz knapp unter 60 K und somit 0,25 % EV-Versteuerung.

 

verwirrte Grüße

Kruemelsucher

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letzte Antwort am 15.07.2020 13:44:25 von Kruemelsucher
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