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Insolvenz freigestellte und weiterbeschäftige Mitarbeiter

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letzte Antwort am 13.12.2024 12:27:58 von susanne1234
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susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
249 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich bräuchte bitte Hilfe bei einem Insolvenzfall in Lohn und Gehalt: 

 

Tag des Insolvenzereignis ist der 01.09.2024; 

 

Die Mitarbeiter sind sofort freigestellt, nur der Gesellschafter-Geschäftsführer bekommt für den September noch sein Gehalt. 

 

Die Mitarbeiter sollen ab dem 01.09.2024 kein Gehalt mehr bekommen und es soll zum 31.08.2024 eine Abmeldung erfolgen, gekündigt sind sie zu einem späteren Zeitpunkt bzw. wurden mittlerweile teileweise schon Aufhebungsverträge gemacht. 

 

Ich habe das Ereignis bei den Mandantenstammdaten erfasst. Was muss ich beim Mitarbeiter erfassen, dass es mir kein Gehalt mehr abrechnet. Im Kalender irgendeinen Schlüssel. Im Hilfecenter und in dem Dokument steht leider nicht drin. 

 

Wäre prima, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte. Danke

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
201 Mal angesehen

Hallo,


das Beitragsverfahren sieht bei Eintritt des Insolvenzereignisses die Trennung von folgenden Beiträgen vor:

 

  • Beiträge bis zum Tag vor Eintritt des Insolvenzgeldereignisses
  • Beiträge ab Eintritt des Insolvenzereignisses für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer
  • Beiträge ab Eintritt des Insolvenzereignisses für freigestellte Arbeitnehmer


Um diese geforderten Beitragsnachweise getrennt erstellen zu können, wird die Insolvenz über mehrere Mandanten abgerechnet.


Dafür kopieren Sie den Ursprungsmandanten über den Kopier-Assistenten mit Variante 2.


In unserem Dokument 5303522 finden Sie Beispiele dafür, wie sie z. B. sofort freigestellte Arbeitnehmer abrechnen können.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
155 Mal angesehen

Hallo Frau Preuss, 

 

vielen Dank!

 

Ich habe den mdt. kopiert. 

 

Aber was muss ich eingegeben, dass für die freigestellten Mitarbeiter ab dem 01.09.2024 kein Gehalt mehr abgerechnet wird? Das ist in dem Dokument leider nicht beschrieben. Muss man im Kalender was erfassen, weil bei mir wird weiterhin eine Lohnabrechnung erstellt. 

 

Oder muss ich die Mitarbeiter die ab dem 01.09.2024 ( Tag des Insolvenzergenisses) sofort freigestellt sind nur noch im Ursprungsmandat berücksichtigen?

 

Ich hatte das jetzt lt. dem Dokument anders verstanden und mit kopiert, weil Aufhebungsverträge haben Sie zum Oktober oder November 2024. 

 

Der Geschäftsführer bekommt ab dem 01.09.2024 (ab dem Tag des Insolvenzereignisses) noch sein Gehalt aus der Masse für einen Monat aber die Mitarbeiter bekommen nichts mehr. 

 

Wie mache ich es, das Finanzamt hat mir mitgeteilt, die Lohnsteuerbescheinigungen sind bis 31.05.2024 für die Mitarbeiter zu übermitteln und Juni - August war der Zeitraum fürs Insolvenzgeld. 

 

Vielen Dank

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letzte Antwort am 13.12.2024 12:27:58 von susanne1234
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