Hallo,
ich hab da mal ne Frage zur Auszahlung der Inflationsprämie in Form eines Sachbezuges.
Meine Überlegung war, im Brutto die Höhe des Sachbezuges als Inflationsprämie auszuweisen (so wie auch bei einer Geldleistung) und dann im Netto einen Sachbezug gegenzurechnen, da der Betrag ja nicht als Geldleistung ausgezahlt wird.
Sind diese Überlegungen so richtig oder hat jemand einen anderen Vorschlag bzw. Erfahrung mit dieser Abrechnungsform?
Ich habe es auch einmal wie beschrieben gemacht. Denke, dass es so ok ist.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.