Hallo zusammen,
Ein Chef möchte seiner Mitarbeiterin 60 € zum Geburtstag über die Lohnabrechnung als Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Ist das problemlos möglich oder muss ich etwas beachten?
Der betreffenden Mitarbeiterin wurden schon ein paar mal ein Teil dieser Prämie ausgezahlt und die 3000 € sind auch noch nicht für Sie ausgeschöpft.
MfG
Cat
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich bin kein Lohnexperte aber die 60 EUR kann man für den Geburtstag auch anders smart auszahlen: So bleiben Gutscheine für Mitarbeiter abgabenfrei Den Lohnbaustein kann man sogar jährlich hinterlegen und ist damit durch.
Dann hat's mit der IAP nichts zu tun. Die kann man anderweitig noch ver- und aufwenden.
Danke für den Tipp, aber das war mir bereits bekannt. Das Problem ist das Geld soll ausgezahlt werden und wird nicht in Form eines Geschenks oder Gutschein gewährt.
@Cat_ schrieb:
Das Problem ist das Geld soll ausgezahlt werden und wird nicht in Form eines Geschenks oder Gutschein gewährt.
Schade, warum nicht? Das kann man sich smart auf eine Kreditkarte auszahlen lassen, dessen Guthaben nicht verfällt und man überall dort zahlen kann, wo man mit Karte zahlen kann. Dann packt man da noch die 50 EUR netto monatlich drauf und zack hat man 110 EUR im Geburtstagmonat schon mal steuerfrei on top. Und da gibt es noch zahlreiche weitere Bausteine, sodass der AG sich das brutto etwas sparen kann und damit eine win-win Situation für alle entsteht. Die Kreditkarte kann man sich dann noch im CI der Firma ausstellen lassen, sodass die Mitarbeiter noch Werbung für den eigenen AG machen.
Nur als Idee, die man skalieren kann und die langfristig möglich ist 😊.
Kannst du über die IAP machen, ja. Das "Geburtstagsgeld" ist ja kein Arbeitslohn. Geht aber natürlich nur noch dieses Jahr, da muss der Chef sich also für die Zukunft was Anderes überlegen.
Wie wurde das denn bislang gemacht? Wenn die Kollegïnnen zuletzt und auch in Zukunft immer einen Gutschein (von dem der Chef weiß, dass ich gerne in den entsprechenden Laden gehe) bekommen haben, würde ich das schon etwas merkwürdig finden, wenn das jetzt auf einmal nicht so gemacht wird. Zumindest bei uns im Büro bekommt man auch mit, dass es etwas zum Geburtstag gab, und fragt mal neugierig nach. Oder soll genau das vermieden werden?
Weiß ich nicht. Bin gerade dabei den Mandanten neu zu übernehmen, deswegen kann ich dazu nicht viel sagen. Sieht so aus als wurde in der Vergangenheit bezüglich des Geburtstags nichts "vergütet". Hatte mir die Lohnabrechnung letztes Jahr angesehen. Ich persönlich fände Ihre Variante auch besser.
Das ist mir bewusst. Wie gesagt bin gerade dabei den Mandanten zu übernehmen. Und letztes Jahr wurde nichts in dem Zusammenhang abgerechnet.
@Cat_ schrieb:
Ich persönlich fände Ihre Variante auch besser.
Na dann auf in die Beratung des Mandanten 😃💪.
Hallo,
bin zufällig auf den Beitrag gestoßen. Könnten Sie das mit der Kreditkarte genauer erklären bitte?
"Voraussetzung ist jedoch in beiden Fällen, dass es sich um Sachbezüge handelt. Die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist bei der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze von entscheidender Bedeutung, aber auch bei der Abgrenzung steuerfreier Aufmerksamkeiten. Die Voraussetzungen hierzu sind in den letzten Jahren verschärft worden."