abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Inflationsausgleichsprämie

8
letzte Antwort am 27.11.2024 10:34:00 von Camillla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Cat_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
868 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

Ein Chef möchte seiner Mitarbeiterin 60 € zum Geburtstag über die Lohnabrechnung als Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Ist das problemlos möglich oder muss ich etwas beachten? 

 

Der betreffenden Mitarbeiterin wurden schon ein paar mal ein Teil dieser Prämie ausgezahlt und die 3000 € sind auch noch nicht für Sie ausgeschöpft.

 

MfG

 

Cat

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 9
860 Mal angesehen

Ich bin kein Lohnexperte aber die 60 EUR kann man für den Geburtstag auch anders smart auszahlen: So bleiben Gutscheine für Mitarbeiter abgabenfrei Den Lohnbaustein kann man sogar jährlich hinterlegen und ist damit durch. 

 

Dann hat's mit der IAP nichts zu tun. Die kann man anderweitig noch ver- und aufwenden.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Cat_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
852 Mal angesehen

Danke für den Tipp, aber das war mir bereits bekannt. Das Problem ist das Geld soll ausgezahlt werden und wird nicht in Form eines Geschenks oder Gutschein gewährt.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 9
837 Mal angesehen

@Cat_ schrieb:

Das Problem ist das Geld soll ausgezahlt werden und wird nicht in Form eines Geschenks oder Gutschein gewährt.


Schade, warum nicht? Das kann man sich smart auf eine Kreditkarte auszahlen lassen, dessen Guthaben nicht verfällt und man überall dort zahlen kann, wo man mit Karte zahlen kann. Dann packt man da noch die 50 EUR netto monatlich drauf und zack hat man 110 EUR im Geburtstagmonat schon mal steuerfrei on top. Und da gibt es noch zahlreiche weitere Bausteine, sodass der AG sich das brutto etwas sparen kann und damit eine win-win Situation für alle entsteht. Die Kreditkarte kann man sich dann noch im CI der Firma ausstellen lassen, sodass die Mitarbeiter noch Werbung für den eigenen AG machen. 

 

Nur als Idee, die man skalieren kann und die langfristig möglich ist 😊

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 9
834 Mal angesehen

Kannst du über die IAP machen, ja. Das "Geburtstagsgeld" ist ja kein Arbeitslohn. Geht aber natürlich nur noch dieses Jahr, da muss der Chef sich also für die Zukunft was Anderes überlegen.

Wie wurde das denn bislang gemacht? Wenn die Kollegïnnen zuletzt und auch in Zukunft immer einen Gutschein (von dem der Chef weiß, dass ich gerne in den entsprechenden Laden gehe) bekommen haben, würde ich das schon etwas merkwürdig finden, wenn das jetzt auf einmal nicht so gemacht wird. Zumindest bei uns im Büro bekommt man auch mit, dass es etwas zum Geburtstag gab, und fragt mal neugierig nach. Oder soll genau das vermieden werden?

Cat_
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
788 Mal angesehen

Weiß ich nicht. Bin gerade dabei den Mandanten neu zu übernehmen, deswegen kann ich dazu nicht viel sagen. Sieht so aus als wurde in der Vergangenheit bezüglich des Geburtstags nichts "vergütet". Hatte mir die Lohnabrechnung letztes Jahr angesehen. Ich persönlich fände Ihre Variante auch besser.

0 Kudos
Cat_
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
782 Mal angesehen

Das ist mir bewusst. Wie gesagt bin gerade dabei den Mandanten zu übernehmen. Und letztes Jahr wurde nichts in dem Zusammenhang abgerechnet.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 9
761 Mal angesehen

@Cat_ schrieb:

Ich persönlich fände Ihre Variante auch besser.


Na dann auf in die Beratung des Mandanten 😃💪

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
Camillla
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
363 Mal angesehen

Hallo,

 

bin zufällig auf den Beitrag gestoßen. Könnten Sie das mit der Kreditkarte genauer erklären bitte?

 

"Voraussetzung ist jedoch in beiden Fällen, dass es sich um Sachbezüge handelt. Die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist bei der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze von entscheidender Bedeutung, aber auch bei der Abgrenzung steuerfreier Aufmerksamkeiten. Die Voraussetzungen hierzu sind in den letzten Jahren verschärft worden."

0 Kudos
8
letzte Antwort am 27.11.2024 10:34:00 von Camillla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage