Hallo zusammen!
Ich hätte da mal generell eine Frage, wir haben eine Kunden der seit einen Monat einen Leiharbeiter von uns beschäftigt.
Da der Leiharbeitnehmer Branchenzuschläge erhält ist natürlich auch die erste IAP fällig.
Bisher sind wir das so gewohnt das wir den Entleihbetrieb die Kosten für IAP zu 100% in Rechnung stellen konnten.
Das neue Unternehmen zahlt die IAP an seine MA, aber wir sollen für unseren Leiharbeitnehmer selber aufkommen.
Wie ist das rechtlich oder gibt es da eine Reglung, da wir ein recht kleiner Personaldienstleister sind, ist das finanziell für uns ein wichtiges Thema.
freundliche Grüße
Julien
Hallo Community,
kann hierzu jemand weiterhelfen?
Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben. Deshalb haben wir für diesen Sachverhalt keine Lösung für Sie.
Hi,
ist ist tatsächlich so, dass die IAP lt. GVP-Tarifvertrag (bzw. IGZ / BAP) vom Dienstleister gezahlt werden muss. Mit der IAP ist es letztendlich genauso wie mit dem BZ, wenn der Kunde die nicht zahlen will, muss er es nicht. Zumindest die Deckelung u. U. bis auf Null ist ja zulässig. Der GVP-Tarifvertrag bietet keine Möglichkeit, einen Kunden -der ja nicht GVP-tarifgebunden ist- zur Zahlung zu verpflichtet, dafür müsste es im Tarif zwischen z. B. IG-Metall und GVP entsprechend vereinbart werden. Und das die IG-Metall solche Zahlungen in den Tarif aufnimmt, erscheint -zumindest mir- sehr fragwürdig.
Leider gibt es wohl keinen anderen Weg als mit dem Kunden einen Kompromiss zu finden.