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Inflationsausgleichsprämie, Betrieb an TV angelehnt

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letzte Antwort am 20.06.2023 15:13:35 von K_Wolf
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein paar Mandanten welche an den TV angelehnt sind und jetzt natürlich nach der Tarifeinigung die Inflationsausgleichsprämie auszahlen.

 

Nun ist es so, das manche schon vor der Einigung diese Prämie zum Teil ausgezahlt haben.

Ich bin der Meinung, dass dieser Teil angerechnet wird und die 3000,00 € nicht überschreiten darf.

Die Mandanten sind hier aber anderer Meinung. Ich finde hierzu auch nicht wirklich etwas.

 

Wie ist dies geregelt und hat hierzu jemand einen Link?

wwinkelhausen
Meister
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Da reicht doch das Gesetz. Bis 3.000 € im genannten Zeitraum.

Dinosaurier
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Gelöschter Nutzer
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Ja, das hatte ich auch so gesehen und mitgeteilt. Es wird aber von den Mandanten ausgegangen dass der Tarifabschluss wieder etwas anderes ist und die zuvor gezahlte Prämie nicht angerechnet wird. 

 

Der Wortlaut "Jetzt betrifft es das Verhandlungsergebnis (das ja bindend ist), dafür gibt es für 2023 keine Tariflohnsteigerung (Nullrunde). Erst ab 3/2024 eine Tariflohnsteigerung"

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wwinkelhausen
Meister
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Ich kann nicht beurteilen, ob tarifrechtlich der volle Betrag zu zahlen ist, aber auch ein Tarifvertrag kann nicht die gesetzliche Vorgabe überschreiben. 

Dinosaurier
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t_r_
Allwissender
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Arbeitsrechtlich mag das so sein. Dann hätten die Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf EUR 3.000,00 aus dem Tarifvertrag. Allerdings wäre dann nur noch auf die Differenz zum steuerfreien Höchstbetrag steuerfrei. Ob eine Nettolohnhochrechnung für den übersteigenden Betrag zu machen wäre, müsste dann wieder arbeitsrechtlich beurteilt werden.

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K_Wolf
Aufsteiger
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Nunja, 

angelehnt an einen Tarifvertrag heißt meiner Auffassung nach, das meine Mitarbeiter*innen mindestens genauso gestellt sein müssen, wie als wären ich Mitglied im Tarifverbund.

Nach oben hin darf ich immer besser stellen als im Tarifvertrag vorgegeben - nur eben nie schlechter.

 

Gibt es nicht im Tarifvertrag eine Regelung, welche besagt wie, die vor Einigung ausgezahlte Inflationsprämie behandelt werden muss?

 

Schwierige Sache zu beurteilen was schwerer wiegt: Tarifvertrag oder Steuergesetz.

 

Ich Teile die Meinung das bereits ausgezahlte Inflationsprämie an die Tarifvertragliche Inflationsprämie angerechnet wird und die höhe in Summe der 3.000,00 Euro nicht überschreiten darf - und so würde ich es auch abrechnen.

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letzte Antwort am 20.06.2023 15:13:35 von K_Wolf
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