Hallo zusammen,
ich hoffe ich werde so fündig, wie ich das handzuhaben habe.
Gemäß dem Bundesfinanzministerium können auch Arbeitnehmer in Elternzeit eine Inflationsausgleichsprämie erhalten.
Bei der Dezember-Abrechnung habe ich bei der Mitarbeiterin, die sich derzeit in Elternzeit befindet, alles zur Inflationsausgleichsprämie eingegeben. Dennoch wird diese Mitarbeiterin aufgrund ihrer Elternzeit vermutlich nicht abgerechnet, d. h. sie erhält diese Prämie nicht.
Was muss ich machen, damit die Mitarbeiterin auch die Inflationsausgleichsprämie über ihre Gehalsabrechnung erhält?
Ich nutze das Programm Lohn und Gehalt.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Hallo,
ich habe es gerade bei einer Mitarbeiterin getestet. Ich habe nur die Lohnart 5670 mit einem Betrag eingegeben und habe eine Abrechnung bekommen.
Was sagt den das Fehler- und Hinweisprotokoll.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
als ich die Probeabrechnung sowie die Lohnabrechnung erstellt hatte, gab es überhaupt kein Fehler- oder Hinweisprotokoll. Es wurde mir einfach nur keine Abrechnung angezeigt.
Erst beim Abspeichern der Abrechnung kam der Hinweis, dass für die Mitarbeiterin aufgrund der Elternzeit keine Abrechnung erstellt wird.
Viele Grüße
Sie haben aber in den Bewegungsdaten den Betrag mit der Lohnart erfasst?
Ich bitte vorab schon um Entschuldigung, für diese Frage, aber man weiß ja manchmal nie in dem ganzen Stress. 🙄
Kein Problem wegen der Frage. Sie haben ja vollkommen Recht, manchmal kann im Stress schnell etwas untergehen.
Ich habe die Lohnart mit dem Betrag unter Entlohnung erfasst.
Meinten Sie das oder hätte ich noch woanders etwas erfassen müssen? Bei den anderen Mitarbeitern hatte das ja so ausgereicht.
Ah, ich glaube ich hab des Rätsels Lösung.
Gut, dass Sie geschrieben haben, dass Sie es in den Personalstammdaten unter Entlohnung erfasst haben. Schauen Sie mal, ob bei Kürzung k/K oder nk/k steht, dann wird ein voller Ausfallmonat auf Null gekürzt.
In den Stammdatenbereich "Entlohnung" würde ich aber auch nur dann gehen, wenn diese Vergütung über einige Zeit und im Idealfall auch noch gleichbleibend gezahlt werden soll.
Ansonsten ist der Weg über die Bewegungsdaten/Monatserfassung m.E. besser geeignet und bietet auch nicht die Stolperfalle mit den Kürzungsregeln.
Schöne Weihnachtstage ...
Dem kann ich grundsätzlich nur zustimmen. 👍
Allerdings habe ich selbst diesen Weg aufgezeichnet in einem anderen Beitrag. Wenn es diesen Bezug noch nicht gibt, viele Mitarbeiter den gleichen Betrag erhalten, dann kann man über den Weg "Schnelländerung Bezüge" einen solchen Einmalbezug schnell erfasst bekommen ohne Excel-Tabelle und csv-Import.
Man muss halt nur gut aufpassen, dass man es danach sofort wieder auf Null setzt und an die kleinen "Gemeinheiten", wie Kürzung denken.