abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Incentive Reise - Pauschalversteuerung über Nebenbuchführung

3
letzte Antwort am 17.08.2023 07:15:48 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ulis
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
279 Mal angesehen

Hallo Community,

 

bislang haben wir Incentive Reisen mit den Lohnarten 843/844/845 abgerechnet. 

Ein neuer Mandant will dies nun über die Nebenbuchführung pauschal mit 30 % versteuern. Bin verunsichert, ob dies möglich ist. 

 

Viele Grüße

Ulis 

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
228 Mal angesehen

Möglich? Ja, technisch.

Richtig? Ja, wenn die Reise für Arbeitnehmer eines fremden, nicht verbundenen Unternehmens ist.

 

Für eigene AN ist die Reise Arbeitsentgelt und somit sv-pflichtig -> LA 843-845.

Will der AG nur die Pauschalsteuer übernehmen und der AN die SV-Beiträge, kommt LA 849 ins Spiel.

 

Natürlich darf der Mandant anderer Meinung sein. Vielleicht kann er ja auch erklären, warum keine SV-Beiträge gezahlt werden sollten/müssen.

Ansonsten kann auch der SV-Prüfer die Verbeitragung und Säumniszuschläge ausrechnen. 😉

ulis
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
219 Mal angesehen

Super. Danke für die Info.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
169 Mal angesehen

Hallo Ulis,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 17.08.2023 07:15:48 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage