Möglich? Ja, technisch.
Richtig? Ja, wenn die Reise für Arbeitnehmer eines fremden, nicht verbundenen Unternehmens ist.
Für eigene AN ist die Reise Arbeitsentgelt und somit sv-pflichtig -> LA 843-845.
Will der AG nur die Pauschalsteuer übernehmen und der AN die SV-Beiträge, kommt LA 849 ins Spiel.
Natürlich darf der Mandant anderer Meinung sein. Vielleicht kann er ja auch erklären, warum keine SV-Beiträge gezahlt werden sollten/müssen.
Ansonsten kann auch der SV-Prüfer die Verbeitragung und Säumniszuschläge ausrechnen. 😉
Super. Danke für die Info.
Hallo Ulis,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.