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Inbetriebnahme / Zulage /Zuschläge

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letzte Antwort am 22.02.2022 14:47:11 von t_r_
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Janette
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
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Hallo, 

 

ich habe eine kleine Frage. Unser Mandant möchte gerne seinen MA einen Zuschlag geben wenn er bei einem Kunden ein Produkt in Betrieb genommen hat. Das soll für den MA selbst der Vor-Ort ist gelten, aber auch den MA der dabei mitgeholfen hat. Kann ich einen Zuschlag selber erstellen der pauschal versteuert wird oder sogar als Nettolohn (Übernahme der SV/ST beim AG) abrechnen? Es soll nämlich die Volle Summe von 60,00 € beim MA ankommen. Nach meiner Kenntnis könnte das eine Zulage sein (Erschwerniszulage oder Leistungszulage = Arbeitslohn). Das könnte ich "per selbst erstellten Nettolohnart" auszahlen oder?? 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
261 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, Sie können dafür eine steuer- und sv-pflichtige Lohnart die netto hochrechnet nehmen und diese entsprechend Ihrer Wünsche umbenennen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 22.02.2022 14:47:11 von t_r_
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