Hallo,
ich habe eine kleine Frage. Unser Mandant möchte gerne seinen MA einen Zuschlag geben wenn er bei einem Kunden ein Produkt in Betrieb genommen hat. Das soll für den MA selbst der Vor-Ort ist gelten, aber auch den MA der dabei mitgeholfen hat. Kann ich einen Zuschlag selber erstellen der pauschal versteuert wird oder sogar als Nettolohn (Übernahme der SV/ST beim AG) abrechnen? Es soll nämlich die Volle Summe von 60,00 € beim MA ankommen. Nach meiner Kenntnis könnte das eine Zulage sein (Erschwerniszulage oder Leistungszulage = Arbeitslohn). Das könnte ich "per selbst erstellten Nettolohnart" auszahlen oder??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, Sie können dafür eine steuer- und sv-pflichtige Lohnart die netto hochrechnet nehmen und diese entsprechend Ihrer Wünsche umbenennen.
Viele Grüße
T. Reich