Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter unseres Mandanten befindet sich zur Zeit in der Aktivphase der Altersteilzeit. Dementsprechend erhält er im Juni und den Folge-Monaten jeweils nur die Hälfte der IAP. Die andere Hälfte muss in das Wertguthaben eingestellt werden.
Wie müssen wir das bei der Abrechnung umsetzen, damit dann später auch in der Freistellungsphase eine korrekte Auszahlung erfolgt?
Vielen Dank vorab.
15.06.2023
07:34
zuletzt bearbeitet am
16.06.2023
11:40
von
Selina_Heubeck
Hallo,
programmtechnisch kann die Hälfte der Sonderzahlung und der monatliche Betrag der Inflationsausgleichsprämie manuell mit der empfohlenen Stammlohnart 201 über die Bewegungsdaten erfasst werden.
Die andere Hälfte kann dann ebenfalls über die Bewegungsdaten mit der Ansparlohnart 368 oder 369 für das Wertguthaben gebucht werden.
Rechtlich können wir Ihnen allerdings keine Auskunft zu dem Sachverhalt geben. Bitte stellen Sie in Rücksprache mit Krankenkasse fest, wie der Sachverhalt rechtlich abzurechnen ist.
Informationen zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie im folgenden Dokument Öffentlicher Dienst - TVöD (Bund/VKA, TV-V) - Lexikon Lohn und Personal
Informationen zum Wertguthaben finden Sie im folgenden Dokument Flexi-Gesetz: Wertguthaben aufbauen in der Arbeitsphase - Beispiele für LODAS