Hallo Zusammen,
das Thema Homeoffice ist nicht neu bei uns.. Was wir aber neu einführen möchten ist die Möglichkeit den Platz des Homeoffice an einem anderen Ort (innerhalb der EU) auszuüben. Wir haben eine Betriebsstätte in DE aber keine weiteren in der EU. Muss man für das Homeoffice im Ausland (innerhalb der EU) eine A1 Bescheinigung für die Arbeitnehmer ausstellen? Wir haben bereits bei der DRV angefragt sie sagte uns das unterliegt der Einzelfallprüfung. Die Krankenkassen haben uns mitgeteilt das es nicht nötig sei..
Wer kennt sich hiermit aus?
Hallo,
ich hatte letztes Jahr den Fall, dass das ausschließlich deutsche Unternehmen eine Mitarbeiterin eingestellt hat mir Erstwohnsitz in Österreich (Studentin) und dort dann Tätigkeit im Homeoffice. Hier war die Aussage, dass eine A1-Bescheinigung zu beantragen ist. So habe ich das dann auch gehandhabt.
Viele Grüße
genau, das stimmt auch. Aber unsere AN haben ihren Erstwohnsitz in Deutschland...
Das ist sooo komplex...
Ich hätte jetzt vermutet, dass trotz allem die A1 notwendig ist, weil die Arbeit ja im Ausland verrichtet wird...