Hallo,
der Arbeitgeber richtet einer Arbeitnehmerin gerade Homeoffice Platz ein.
Meine Frage wäre, ob die Homeoffice Pauschale noch gilt? Ich habe mich etwas schlau gemacht aber keine 100% korrekte Aussage/Antwort gefunden.
Kann mir jemand behilflich sein?
Danke.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Ja, das gilt - die Arbeitnehmerin kann die Pauschale als Werbungskosten ansetzen. 6 € pro Tag, max. 1.260,00 €, der Arbeitgeber kann nichts steuerfrei erstatten.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
6c
Für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, kann für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung ein Betrag von 6 Euro (Tagespauschale), höchstens 1 260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, abgezogen werden. 2Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. 3Der Abzug der Tagespauschale ist nicht zulässig, soweit für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen der Nummer 6a oder des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 abgezogen werden können oder soweit ein Abzug nach Nummer 6b vorgenommen wird.
Zahlt der Arbeitgeber eine Tages- (zuvor Homeoffice-) Pauschale ist das ein steuer- und sv-pflichtiger Bezug.
Haufe zum Arbeitszimmer: Betriebsausgaben/Werbungskosten: Tagespauschale | Finance | Haufe:
Alte Rechtslage (bis 31.12.2022) | Neue Rechtslage (ab 1.1.2023) |
ausschließliche betriebliche oder berufliche Nutzung in der häuslichen Wohnung | überwiegende betriebliche oder berufliche Nutzung in der häuslichen Wohnung |
5 EUR pro Kalendertag | 6 EUR pro Kalendertag (Tagespauschale) |
max. 600 EUR pro Kalender-/Wirtschaftsjahr | max. 1.260 EUR pro Kalender-/Wirtschaftsjahr |
kein Abzug neben dem Werbungskostenpauschbetrag | kein Abzug neben dem Werbungskostenpauschbetrag |
häuslicher Arbeitsplatz muss nicht die Voraussetzungen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmers erfüllen | häuslicher Arbeitsplatz muss nicht die Voraussetzungen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmers erfüllen |
Nachweise sind nur hinsichtlich der Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer erforderlich | Nachweise sind nur hinsichtlich der Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer erforderlich |