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Homeoffice Pauschale Lodas

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letzte Antwort am 19.03.2025 10:44:34 von cro
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84_84
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

der Arbeitgeber richtet einer Arbeitnehmerin gerade Homeoffice Platz ein.

 

Meine Frage wäre, ob die Homeoffice Pauschale noch gilt? Ich habe mich etwas schlau gemacht aber keine 100% korrekte Aussage/Antwort gefunden.

 

Kann mir jemand behilflich sein?

 

Danke.

 

LG

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo.

 

Ja, das gilt - die Arbeitnehmerin kann die Pauschale als Werbungskosten ansetzen. 6 € pro Tag, max. 1.260,00 €, der Arbeitgeber kann nichts steuerfrei erstatten.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

 

6c

 

Für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, kann für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung ein Betrag von 6 Euro (Tagespauschale), höchstens 1 260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, abgezogen werden. 2Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. 3Der Abzug der Tagespauschale ist nicht zulässig, soweit für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen der Nummer 6a oder des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 abgezogen werden können oder soweit ein Abzug nach Nummer 6b vorgenommen wird.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
145 Mal angesehen

Zahlt der Arbeitgeber eine Tages- (zuvor Homeoffice-) Pauschale ist das ein steuer- und sv-pflichtiger Bezug. 

 

 

Haufe zum Arbeitszimmer: Betriebsausgaben/Werbungskosten: Tagespauschale | Finance | Haufe:

 

Alte Rechtslage (bis 31.12.2022)

Neue Rechtslage (ab 1.1.2023)

ausschließliche betriebliche oder berufliche Nutzung in der häuslichen Wohnung

überwiegende betriebliche oder berufliche Nutzung in der häuslichen Wohnung

5 EUR pro Kalendertag

6 EUR pro Kalendertag (Tagespauschale)

max. 600 EUR pro Kalender-/Wirtschaftsjahr

max. 1.260 EUR pro Kalender-/Wirtschaftsjahr

kein Abzug neben dem Werbungskostenpauschbetrag

kein Abzug neben dem Werbungskostenpauschbetrag

häuslicher Arbeitsplatz muss nicht die Voraussetzungen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmers erfüllen

häuslicher Arbeitsplatz muss nicht die Voraussetzungen eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmers erfüllen

Nachweise sind nur hinsichtlich der Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer erforderlich

Nachweise sind nur hinsichtlich der Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer erforderlich

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letzte Antwort am 19.03.2025 10:44:34 von cro
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