Hallo,
auf dem Verarbeitungsprotokoll erscheint folgender Hinweistext:
Für den Firmenwagen...….. ermitteln sich der geldwerte Vorteil und die Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Privatfahrten wie folgt: dann erschein die normale Berechnung
Die Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer entspricht diesem Betrag.
Frage: Ist das nur ein Hinweis oder muss ich hierzu etwas unternehmen? Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Hinweis ist neu, bedarf aber nur bei Elektrofahrzeugen einer speziellen Bearbeitung, da dort mit einem reduzierten Bruttolistenpreis gerechnet wird, was für die Umsatzsteuer aber so nicht übernommen werden sollte.