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Hilfe beim Lohn abrechnen

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letzte Antwort am 15.05.2020 10:53:59 von JBraun
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JBraun
Beginner
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Nachricht 1 von 3
142 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

 

 

ich habe mal eine Frage zum Thema Lohn abrechnen beim Friseuer für den Monat Mai.

Unser Mandant hat normalerweise (wie immer noch viele Friseure) montags geschlossen.

Da aber diesen Monat die Friseure ab Montag dem 04.05.2020 endlich wieder öffnen durften, hatte auch unser Mandant ausnahmsweise an diesem Tag geöffnet.

Wie genau muss ich den Monat Mai abrechnen?

Von der Logik her, wäre mein Vorschlag wie folgt:

 

für den 01.05.2020 - Feiertag i.H. KUG

für den 02.05.2020 - KUG-Stunden

für den 04.05.2020 - Überstunden

 

Kann mir das jemand beantworten oder mir sagen, wen ich da am Besten fragen kann?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Liebe Grüße

JBraun

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
121 Mal angesehen

Moin,

 

in dem Fall dürfte die Voraussetzung für Kurzarbeit im Mai 2020 gar nicht mehr vorliegen, da keine 10% Arbeitsausfall für den Monat vorhanden sind.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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JBraun
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
112 Mal angesehen

Vielen Dank,

 

da haben Sie natürlich Recht. 😅

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2
letzte Antwort am 15.05.2020 10:53:59 von JBraun
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