Guten Morgen liebe Community,
ich habe mal eine Frage zum Thema Lohn abrechnen beim Friseuer für den Monat Mai.
Unser Mandant hat normalerweise (wie immer noch viele Friseure) montags geschlossen.
Da aber diesen Monat die Friseure ab Montag dem 04.05.2020 endlich wieder öffnen durften, hatte auch unser Mandant ausnahmsweise an diesem Tag geöffnet.
Wie genau muss ich den Monat Mai abrechnen?
Von der Logik her, wäre mein Vorschlag wie folgt:
für den 01.05.2020 - Feiertag i.H. KUG
für den 02.05.2020 - KUG-Stunden
für den 04.05.2020 - Überstunden
Kann mir das jemand beantworten oder mir sagen, wen ich da am Besten fragen kann?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
JBraun
Moin,
in dem Fall dürfte die Voraussetzung für Kurzarbeit im Mai 2020 gar nicht mehr vorliegen, da keine 10% Arbeitsausfall für den Monat vorhanden sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank,
da haben Sie natürlich Recht. 😅