Ein Einzelunternehmen wird in eine neu gegründete GmbH eingebracht. Der Unternehmenszweck ändert sich nicht.
Für mich ergeben sich hier z.B. folgende Fragen:
1. Wird eine neue Betriebsnummer benötigt?
2. Wie gehe ich bei den Krankenkassen/Einzugsermächtigungen vor?
3. Benötige ich eine neue Mitgliedsnummer von der BG?
4. Ändere ich in Sachen Lohnsteuer einfach nur die Steuernummer?
Hat hier jemand Erfahrungen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn sich ausser der Rechtsform nichts ändert, sollte die BNr. eigentlich erhalten bleiben.
Ich persönlich würde dennoch eine neue Mandantennummer vergeben und alles entsprechend neu einrichten, da es ja eine neue Rechtform ist.
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