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letzte Antwort am 07.12.2017 09:39:11 von björn
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kubitza
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
269 Mal angesehen

ich hätte eine Frage zum Kinderkrankengeld eines AN.

Der AN arbeitet normalerweise Montag 8 Stunden, Dienstag 8 Stunden, Mittwoch 6 Stunden, Sonntag 8 Stunden ..... also 30 Stunden/Woche.

Wegen Erkrankung des Kindes hatte er am 24.10./25.10./29.10./30.10/5.11. einen Verdienstausfall.

31.10. und 1.11. sind vom AG bezahlte Feiertage......also kein Verdienstausfall

Muss ich den Verdienstausfall tageweise berechnen? Also 5 Tage? oder 38 Stunden?

Ich habe den Verdienstausfall für die Entgeltübermittlung manuell über Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeinde SV-Daten/Entgeltersatzleistung eingegeben. (errechnet 38Stunden Ausfall von 130 Stunden/monatlich)

Im DÜ-Protokoll erscheint mir der richtige Betrag und die richtigen Tage.

Aber in der Lohnabrechnung brauche ich ja den gleichen Betrag als Verdienstausfall.

Hier wird der Verdienstausfall tageweise berechnet, kommt also durch die "nur" 30 Stunden/Woche nicht annähernd an meinen manuell errechneten Betrag.

Wie kann ich die automatische Berechnung umgehen und trotzdem eine richtige DÜ-Meldung erreichen????

Danke im voraus.

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
82 Mal angesehen

Hallo Herr Zimmermann,

prüfen Sie mal die Kürzungsformel auf der Mitarbeiter und Mandantenebene.

Auf der Mitarbeiterebene finden Sie diese unter: Personaldaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige Arbeitszeiten -> Register "Allgemeine Angaben" unter dem Punkt "Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten".

Wenn hier die Auswahl "gemäß Mandantendaten" eingestellt ist, dann müssen Sie die Daten auf der Mandantenebene kontrollieren.

Auf der Mandantenebene finden Sie den Punkt unter: Mandantendaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Anhand der da hinterlegten Umrechnungsformel können Sie die Werte nachvollziehen. Ggf. können Sie auch eine andere Umrechnungsformel hinterlegen.

Gruß

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letzte Antwort am 07.12.2017 09:39:11 von björn
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