Problem Pkw-Ntzg während Mutterschutzfrist und Elternzeit !
Könnte mir jemand Unterstützung geben bzgl Anwendung der Pkw-Ntzg....was muss in
den Personalstammdaten noch zusätzlich hinterlegt werden?
Nach Probeabrechnung bleibt der Pkw steuer- u.sv-frei während der MS-Frist..? Was passiert in der Elternzeit?
Danke für eure Unterstützung
B. Ludwig
Hallo Frau Ludwig,
grundsätzlich ist der Sachbezug "PKW" als "normaler" Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu behandeln. Es ist also richtig, dass der Sachbezug steuer- und sv-frei ist und dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Für die PKW-Nutzung erhalten Sie auch Erstattungen der Umlagekasse.
Wie ist die Elternzeit ausgestaltet? Wird noch gearbeitet oder erhält der Arbeitnehmer den PKW ohne Gegenleitung weiter?
Viele Grüße
T. Reich