Folgender Fall:
Ich rechne den Lohn für einen Mandanten, der in mehreren GmbHs als Geschäftsführer angestellt ist.
In der GmbH mit dem höchsten Gehalt wird er mit Steuerklasse I abgerechnet und in den anderen mit Lohnsteuerklasse VI.
So weit so gut...
Nun macht mein Kollege gerade die Einkommensteuererklärung und musste feststellen,
dass der Mandant ca. 30.000,00 € nachzahlen muss.
Jetzt seine Frage:
Kann man es in der Gehaltsabrechnung irgendwie so einstellen, dass die weiteren Gehälter,
die mit der Steuerklasse VI abgerechnet werden, bei der Steuerberechnung schon mit berücksichtigt werden
und man so eine hohe Nachzahlung vermeiden kann?
(Wir arbeiten mit Lodas)
Schon einmal vielen Dank für´s "mitgrübeln"
Moin Frau Hartwig-Kalaß,
im ersten Jahr ist diese Nachzahlung natürlich ärgerlich, aber bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann ohnehin eine vierteljährliche Steuervorauszahlung festgesetzt und jährlich neu berechnet. Dann fallen zukünftige Nachzahlungen oft nicht mehr so hoch aus.
Vielleicht hat der Kollege die entsprechenden Vorauszahlungen diesmal einfach nicht berücksichtigt?
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo Frau Hartwig-Kalaß,
wenn Sie die Überschrift Ihres Beitrages etwas aussagekräftiger gestalten würden, wäre die Chance einer Beantwortung deutlich größer. Mittlerweile werden hier täglich so viele Beiträge veröffentlicht, dass nicht mehr alles gelesen wird, sondern nach Interesse an den Überschriften selektiert wird ... denn bezahlt werden wir ja nicht fürs chatten 🙂
Die Überschrift lässt sich auch jetzt noch ändern.
Hallo Frau Hartwig-Kalaß,
ein Unterschied von € 30.000 kann nicht sein. Bei der LSt Abrechnung nach Klasse VI ergeben sich bei € 50.000 brutto p.a. ca. € 15.000 LSt/SolZ. Selbst beim Spitzensteuersatz von ca 50% beträgt die LSt/SolZ. in Klasse I max. € 25.000. Macht € 10.000 Differenz.
Da sollte der Kollege mal nachrechnen, ob es nicht noch andere Gründe gibt.
Schöne Grüße
Willi Müller
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind es mehrere Firmen, für die der MA als GF tätig ist, nicht nur eine weitere ... bei drei weiteren Gesellschaften wären wir ja wieder bei 30k ...
stimmt, das hatte ich übersehen. Dann also die Lösung mit der VZ Anpassung.
Die Frage ist ja, ob man ggf. auch mit Freibeträgen/negativen Freibeträgen arbeiten kann. Habe ich allerdings bisher noch nicht probiert.