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HInweis auf Versicherungspflichtgrenze bzw. der besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in den Lohnprogrammen?

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letzte Antwort am 12.06.2024 14:46:55 von cro
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Gelöschter Nutzer
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Erfolgt in den Lohnprogrammen der Datev bei privat Krankenversicherten eigentlich ein Hinweis auf  das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Hinweis darauf, dass die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nur anzuwenden ist, wenn schon vor dem 1.12003 eine private Versicherung  vorlag? Am besten wäre es, wenn in dem Programm ein entsprechendes Häkchen zu setzen wäre. Es gibt bei uns jetzt einen Fall, wo diese Voraussetzung leider nicht erfüllt war und eine Nachforderung von 5 Jahren x 60.000  x 14% im Raume steht 😞 Natürlich keine Erstattung der Beiträge von der privaten KV, da ja Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
143 Mal angesehen

Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

das ist ein wirklich heißes Eisen; mein aufrichtiges Mitgefühl!!!

 

Meines Wissens wird die Prüfung der JAEG im Rahmen der Checkliste zum Jahreswechsel aufgeführt. Dass und unter welchen Voraussetzungen welche der JAEG zu beachten ist, gehört meines Wissens zum notwendigen Know How eines Lohnabrechners. (Auf entsprechende Hinweise im Programm hofft man da vergebens.) Allerdings kann dieses Thema echt holperig sein; und ein wirkliches Bewusstsein zum darin enthaltenen Risiko bekommt man wahrscheinlich erst dann, wenn ein Rückforderungsfall wie von Ihnen geschildert eintritt. (Zumindest habe ich nach einem ähnlichen Fall diese Prüfung nun mit ganz anderen Augen und äußerst akribisch vorgenommen.)

 

Fazit: Am Jahresende die entsprechende Auswertung sowie laufend die korrekte Schlüsselung jeder einzelnen Lohnart bzgl. "regelmäßiges Entgelt" mit wachem Geist, geputzter Brille und dem worst-case-Szenario im Hinterkopf prüfen, prüfen, prüfen .... vor allem bei den privat Krankenversicherten.

 

Vielleicht finden Sie ja in ihrem Fall noch das Schreiben an die gesetzliche Krankkasse (ggf. eine BKK, die es schon lange nicht mehr gibt ...), bei der damals die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragt wurde bzw. das entsprechende Bestätigungsschreiben der KK, dass ab xx.xx.xxxx keine Pflichtversicherung mehr besteht??!!!!???

 

Viel Glück und gute Nerven und alles Gute!

 

PS: Denken Sie daran, die private Krankenversicherung zeitnah zu kündigen! 😉

 

 

 

cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
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In LuG. Beim Mandanten > Auswertungsdaten > Gestaltung. Hier ein Ergebnis hinterlegen wäre ein Ansatz:

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letzte Antwort am 12.06.2024 14:46:55 von cro
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