Hallo Community,
die Arbeitnehmerin hat in 2023 bis Juni ein SV-pflichtiges monatliches Entgelt deutlich oberhalb BBG, es wird jeweils der max. AG-Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen KV/PV gewährt. Dies auch anteilig bis zum 03.07.2023, dem Tag vor Beginn des Mutterschutz-Zeitraums.
Im Juli erhält die Arbeitnehmerin zusätzlich einen Einmalbezug in Höhe von 3.000 €. Vermutlich aufgrund der ungekürzten 30 SV-Tage im Juli wird in Lohn und Gehalt auf den Einmalbezug ein zusätzlicher AG-Zuschuss gewährt. Wie kann die Berechnung beeinflusst werden?
Vielen Dank.
Hallo neverknowwhy,
die 3000,00 kannst Du als Inflationsausgleichsprämie zahlen.
soweit es noch nicht passiert ist.
Liebe Grüße
Sabine
Danke, aber keine Option 😉
Dann halt sv-und steuerpflichtig. Kannst ja eine Tantieme nehmen.
Danke, das ist nicht das Problem, welches ich mit der Frage beschrieben habe 😉
in Höhe von 3000,,00? für all die Jahre in Elternzeit?
@Bini schrieb:für all die Jahre in Elternzeit?
Wo kommt denn die Elternzeit her? Im Ausgangsposting war nur die Rede davon, dass sie vor ihrem Mutterschaftsurlaub eine Einmalzahlung bekommen soll.
Hallo,
die Verbeitragung des Einmalbezugs können Sie nicht manuell beeinflussen.
Lohn und Gehalt ermittelt zunächst den AG-Zuschuss analog einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Durch Einmalzahlungen werden bis zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt die angesammelten und nicht maximal ausgeschöpften Beiträge ausgeglichen.
Für die Berechnung können weitere Faktoren eine Rolle spielen, die ich so pauschal nicht beurteilen kann.
Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1014450 – Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Arbeitnehmer – Grundlagen.
Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.