Hallo zusammen,
Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer, der einen Home Office Vertrag hat, bei der Einstellung einen Gutschein in Höhe von 200 € für die Ausstattung des Arbeitszimmers (Bürostuhl, Bildschirm usw.) geben.
Kann der Arbeitgeber dies auch pauschal versteuern, also nach §37b? Er soll den Betrag über die Lohnabrechnung erhalten, also 200,00€ netto.
Habt ihr Ideen wie man das noch einfacher machen könnte?
Danke und Liebe Grüße
in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Allgemein zugeordnet
@Jungblut_s schrieb:
Hallo zusammen,
Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer, der einen Home Office Vertrag hat, bei der Einstellung einen Gutschein in Höhe von 200 € für die Ausstattung des Arbeitszimmers (Bürostuhl, Bildschirm usw.) geben.
Kann der Arbeitgeber dies auch pauschal versteuern, also nach §37b? Er soll den Betrag über die Lohnabrechnung erhalten, also 200,00€ netto.
Habt ihr Ideen wie man das noch einfacher machen könnte?Danke und Liebe Grüße
1(!) Blick in 37b sagt nein!
(1)1Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten
1. betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und 2. Geschenke im Sinne des §4Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erheben.
(2) 1Absatz 1 gilt auch für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen, soweit sie nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Sie wollen ja Geld zufließen lassen, das geht nicht.
vielen Dank, ja das habe ich mir auch gedacht, da es sich um Geld und nicht eine Sachzuwendung handelt.