Hallo,
ich rechne Geschenkgutscheine als Sachbezug ab.
Muss ich auch die Gebühren für den Gutschein mit abrechnen oder zählt nur der Gutscheinwert?
Danke für eure Antworten!
Sonnige Grüße Lohni
Das sollten Sie unbedingt mit Ihrem steuerlichen Berater klären.
Grundsätzlich ist jede Zuwendung in Geld Lohn.