abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gruppenunfallversicherung

1
letzte Antwort am 28.10.2025 15:03:22 von Sarah_Loos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jilg
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
138 Mal angesehen

Guten Tag,

 

eine Gruppenunfallversicherung kann der AG ja mit 20% pauschal versteuern.

 

Wenn die Rechte aus der Versicherung der AG ausüben kann, dann stellen die Beitragszahlungen des AG kein Arbeitslohn da, sondern erst bei Auszahlung einer Versicherungsleistung.

 

Wenn die Rechte aus der Versicherung der AN ausüben kann, dann stellen die Beitragszahlungen beim AN Arbeitslohn dar.

 

Im Vertrag steht folgendes:

Verischerungsnehmer ist die Firma. Bezugsberechtigt aus dem einzelnen Versicherungsverhältbis sind die Mitarbeiter.

 

Reicht es nun wenn ich es mit 20% versteuere?

 

Mir ist das nicht ganz klar.

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
84 Mal angesehen

Hallo @Jilg,

ab 2024 können Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 % versteuert werden.

Dies ist unabhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe möglich. Der bisher gültige Grenzwert wurde aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Center Dokument Gruppenunfallversicherung - Beispiele für LODAS

Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu.

Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 28.10.2025 15:03:22 von Sarah_Loos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage