Hallo Datev,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Höchstgrenze von bisher 100 EUR rückwirkend zum 1.1.2024 aufgehoben:
§ 40b EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Absatz 3:
(3) Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind.
Inwiefern müsste da (noch) etwas angepasst werden? Die Hilfe für LODAS ist schon aktualisiert.
ok, mag sein, Lodas war vielleicht übers Ziel hinausgeschossen. In L&G wird noch die Grenze berücksichtigt, also der Betrag auf pflichtig abgerechnet.
Habe aber inzwischen gefunden, dass es Mitte Juni ein SR geben soll.